Braunschweig. Dort ein Halm, hier ein Löwenzahn, etwas weiter eine ganzer Grasbüschel und das alles mitten in der Innenstadt. Die Pflanzen suchen sich ihren Weg durch die Asphaltdecke. Was für manch einen den besonderen Charme ausmacht, finden andere nicht schön und beschweren sich bei der Verwaltung. Die bittet um Verständnis, die Ressourcen würden nicht ausreichen, um alles in den Griff zu bekommen.
Stadtsprecher Rainer Keunecke sagte gegenüber regionalHeute.de: "Der Stadtverwaltung liegen vereinzelt Beschwerden über Wildkraut in verschiedenen öffentlichen Bereichen vor. Diesen Hinweisen geht die Stadtverwaltung nach. Aus den gärtnerisch genutzten öffentlichen Grünflächen wird das Wildkraut durch den Fachbereich Stadtgrün und Sport im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen beseitigt. Eine vollständige und nachhaltige Entfernung auf sämtlichen öffentlichen Grünflächen während der Vegetationsperiode kann allerdings nicht durchgängig gewährleistet werden. Jetzt, während der großen Ferien, sind die Grünflächen von Schulen und Kitas Haupteinsatzgebiet der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; außerdem – weil in den Ferien weniger Verkehr ist – so genanntes Verkehrsgrün etwa in Kreuzungsbereichen."
Kapazitäten sind endlich
Eine zusätzliche Wildkrautentfernung aus Gossen und weiteren Fahrbahnbereichen, die satzungsrechtlich der Stadt zugeordnet sind werde vom Wildkrautprojekt der VHS Arbeit und Beruf GmbH durchgeführt. Dieses Projekt setzt sich aus rund 45 geförderten Arbeitsgelegenheiten zusammen. Doch auch die Möglichkeiten dieser Gruppe seien endlich. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass man im Bereich öffentlicher Straßen und Gehwege seit mehreren Jahren keine Pflanzenschutzmittel mehr einsetze.
Auch vor dem Rathaus sucht sich das Unkraut seinen Weg. Foto: Robert Braumann
"Gearbeitet wird mechanisch mit der Hacke oder mit Gasbrennern", so Keuncke. Zudem habe der Rat bereits 2002 beschlossen, dass man sich in den insgesamt 22 Ortsteilen in Braunschweig bei der öffentlichen Grünpflege lediglich auf die Gewährleistung von Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr beschränken wolle. Dies sei im Rahmen der Haushaltskonsolidierung geschehen und weiterhin gültig.
Selbst zur Hacke greifen
Wildkrautentfernung sei außerdem auch die Aufgabe von Anliegern, lässt Keunecke wissen. "Die Zuständigkeiten für die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen sind in der Straßenreinigungssatzung festgelegt. In der Regel ist für die Reinigung von Geh- und Radwegen, und damit auch für die Wildkrautentfernung, bis zur Bordsteinkante der Eigentümer der anliegenden Grundstücke zuständig", so der Stadtsprecher. Umfang und Häufigkeit regelt die Straßenreinigungsverordnung. In einigen Straßen, die in der Straßenreinigungsverordnung mit einem „Ü“ gekennzeichnet sind, gilt die Übertragung zur Reinigungspflicht der jeweiligen Anlieger bis zur Mitte der Fahrbahn.
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