Braunschweig. Um das Projekt Haus der Musik gemeinsam weiter voran zu bringen, haben die Stadt Braunschweig und das Unternehmen New Yorker SE einen Rahmen für das weitere Vorgehen abgesteckt und das Konzept einer Stiftung als Bauherrin und Trägerin dargelegt. Eine entsprechende Beschlussvorlage für den Rat geht jetzt in den Gremienlauf. Das berichtet die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung.
Die vereinbarte Kooperation soll im Grundsatz wie folgt aussehen: Die Stadt Braunschweig erwirbt das Grundstück des ehemaligen Karstadt-Gebäudes in der Poststraße zu einem Kaufpreis von 10,6 Millionen Euro. Dort entsteht das Haus der Musik nach dem Ergebnis des Architekturwettbewerbs. Es soll die Städtische Musikschule, einen Konzertsaal und weitere öffentlich zugängliche Angebote beherbergen. Der ursprünglich geplante Standort für das Haus der Musik in Viewegs Garten wird nicht weiterverfolgt.
Stiftung soll Grundstück übernehmen
Das Haus der Musik in der Poststraße soll von einer gemeinnützigen Stiftung privaten Rechts weiter ausgeplant, gebaut, unterhalten und betrieben werden. Die Stadt überlässt der Stiftung das Grundstück, indem sie ein erbbauzinsfreies Erbbaurecht auf 99 Jahre bestellt.
Die finanziellen Mittel für Errichtung und Unterhaltung des Hauses der Musik werden zu 51 Prozent von New Yorker und zu 49 Prozent durch Mittel der Stadt Braunschweig, darunter die Veräußerungserlöse der jetzt für die Musikschule genutzten Immobilien sowie Investitionskostenzuschüsse, zugesteuert. Außerdem bemüht sich die Stadt, Fördermittel von Bund und Land sowie privaten Spendern einzuwerben. Die Räumlichkeiten der Musikschule im Haus der Musik mietet die Stadt an, den Betrieb des Konzertsaals übernimmt eine gemeinsame gemeinnützige Betreibergesellschaft.
Rat entscheidet im Dezember
Zunächst befasst sich der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft mit dem Thema, danach der Verwaltungsausschuss. Stimmt der Rat in seiner Sitzung am 9. Dezember der Vorlage zu, ergeht damit der Auftrag an die Stadtverwaltung, in Abstimmung mit der New Yorker SE die Gründung der Stiftung weiter vorzubereiten. Diese steht unter dem Vorbehalt, dass das finalisierte Stiftungskonzept und das geplante Vorgehen mit den zuständigen Aufsichts- und Finanzbehörden erfolgreich abgestimmt werden können. Die Prüfung wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Stiftungsgründung im Laufe des kommenden Jahres zum Abschluss zu bringen.

