Braunschweig. Die Haushaltssatzung 2019 der Stadt Braunschweig ist am 22. Mai in Kraft getreten. Gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz wurde sie am Tage nach dem Ende der öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanes rechtswirksam. Das teilt die Stadt Braunschweig mit.
Zuvor hatte das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die Genehmigung für die Teile der Haushaltssatzung 2019 (Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen) erteilt. Das Ministerium bescheinigte der Stadt eine dauernde Leistungsfähigkeit ohne ernsthafte Anzeichen einer Gefährdung und eine insgesamt stabile Gesamthaushaltslage.
"Den aktuellen Haushalt haben wir unter finanzpolitisch schwierigen Rahmenbedingungen aufgestellt", kommentiert Oberbürgermeister Ulrich Markurth. "Unsere Pflichtaufgaben wachsen, wir müssen die Kinderbetreuung ausbauen, Schulen sanieren, erweitern oder neu bauen und vieles mehr. Trotz guter gesamtwirtschaftlicher Lage haben sich unsere Einnahmen insbesondere durch die Gewerbesteuer nicht in gleichem Maße erhöht. Von Bund und Land werden wir nach wie vor nicht in dem Maße unterstützt, in dem dies erforderlich und angemessen wäre. Unter diesen schwierigen Rahmenbedingen ist es uns gelungen, unserer finanzpolitischen Verantwortung gerecht zu werden und mit Umsicht und Augenmaß einen Haushaltsplan vorzulegen, dessen Solidität das Land bestätigt hat. Darüber freue ich mich sehr."
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