"Herdprämie" soll nicht mehr beantragt werden


Die Stadtverwaltung bittet darum, von neuen Antragstellungen abzusehen. Symbolbild: C. Balder
Die Stadtverwaltung bittet darum, von neuen Antragstellungen abzusehen. Symbolbild: C. Balder | Foto: regionalHeute.de



Braunschweig. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 21. Juli 2015 das Betreuungsgeldgesetz für nichtig erklärt. Die Grundlage für die Bewilligung dieser Leistung ist somit nicht mehr gegeben. Die Stadtverwaltung bittet darum, von neuen Antragstellungen abzusehen.

Bereits bewilligte Leistungen werden weitergezahlt bis eine endgültige Klärung zwischen Bund und Ländern zum weiteren Verfahren erfolgt ist. Die Bearbeitung von Anträgen, die noch nicht beschieden wurden, wird bis zum Vorliegen weiterer Verfahrensfestlegungen zurückgestellt.