Himmelfahrt in Braunschweig: Hier sind Glasbehältnisse verboten

Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadtverwaltung werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Braunschweig. Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen sind am Himmelfahrtstag, 9. Mai, von 10 bis 24 Uhr im gesamten Bereich des Prinz-Albrecht-Parks (einschließlich Nußberg) sowie des Heidbergparks verboten. Das teilte die Stadtverwaltung am heutigen Montag mit.


Die Stadt Braunschweig hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot gilt nicht für gaststättenrechtlich genutzte Flächen.

Hohe Gefahr durch Scherben


Die Erfahrungen vergangener Jahre hätten gezeigt, dass die an Himmelfahrtstagen mitgebrachten Glasbehältnisse, also insbesondere Flaschen, häufig nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Viele werden geleert auf den Boden gestellt oder nicht selten mutwillig zerschlagen. Schon nach kurzer Zeit sei der Boden mit Flaschen und Glasscherben übersät. Flaschen werden zu Stolperfallen oder können bei körperlichen Auseinandersetzungen als Waffen eingesetzt werden. Scherben erhöhen massiv die Gefahr von Schnittverletzungen bei einem Sturz. Zudem erschweren sie die Reinigung des Geländes erheblich.

Polizei und Ordnungsdienst kontrollieren


Als Alternativen für das Mitführen von Getränken bieten sich Dosen, Kunststoff- oder Hartplastikbecher oder Plastikflaschen an. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadtverwaltung werden die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Sie können bei Verstößen die Glasbehältnisse ihren Besitzern wegnehmen.


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