Hochwasserhilfe: Anträge bei der Feuerwehr stellen


Ab Montag können Anträge zur Soforthilfe für Hochwassergeschädigte gestellt werden. Symbolfoto: Anke Donner
Ab Montag können Anträge zur Soforthilfe für Hochwassergeschädigte gestellt werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Das Land Niedersachsen gewährt in besonderer Weise vom Hochwasser betroffenen Privathaushalten eine finanzielle Soforthilfe. Betroffenen der Stadt Braunschweig können ab Montag Anträge auf Soforthilfe bei der Feuerwehr Braunschweig stellen.


Sofern beim Hausrat ein Gesamtschaden von voraussichtlich 5.000 Euro oder mehr entstanden ist, wird eine Soforthilfe in Höhe von 500 Euro für jede erwachsene Person und 250 Euro für jedes Kind gewährt, mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt. Anträge können ausschließlich schriftlich per Antragsformular ab Montag, 14. August, bis zum 15. November gestellt werden.

Örtliche Bewilligungsbehörde in Braunschweig ist in der Stadtverwaltung der Fachbereich Feuerwehr. Alle Informationen, die kompletten Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfe und ein Antragsformular zum Herunterladen gibt es im Internet unter www.braunschweig.de/hochwasserhilfe. Ansprechpartner bei der Feuerwehr ist Manfred Widiborenko, Tel. 0531/2345-701.


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