Illegaler Parkplatz an der Milleniumhalle: Entscheidung gefallen

Die Stadt hat die Bauvoranfrage zur dauerhaften Nutzung der Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen inzwischen beantwortet.

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Dieser Parkplatz ist nun offenbar Geschichte.
Dieser Parkplatz ist nun offenbar Geschichte. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Wie berichtet, kann der illegale Parkplatz gegenüber der Milleniumhalle seit Anfang November nicht mehr genutzt werden, da die Stadt hierfür entsprechende Maßnahmen angeordnet hatte. Und so wie es aussieht, wird sich an diesem Umstand auch nichts mehr ändern. Wie die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien mitgeteilt hat, wurde die gestellte Bauvoranfrage negativ beschieden.



Jahre, wenn nicht Jahrzehnte wurden die Flächen westlich der Straße Im Ganderhals als Parkplatz genutzt, ohne dass dies ernsthaft in Frage gestellt worden wäre. Erst die Bauvoranfrage, die eigentlich das Gegenteil bewirken und den Parkplatz legalisieren sollte, brachte den Stein ins Rollen. Anfang November hatte die Stadt den Besitzer aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die das Parken unterbinden sollen. Seitdem stehen hier Findlinge und Betonelemente.

Ausdrückliche Duldungen 2008


Inzwischen hat die Stadt auch über die Bauvoranfrage entschieden. In der entsprechenden Vorlage für den Ausschuss für Planung und Hochbau wird darauf hingewiesen, dass die Stellplatzanlage im Jahr 2003/2004 ohne Baugenehmigung hergestellt worden sei. Ein anschließendes Genehmigungsverfahren sei zunächst im Hinblick auf den damals vorgesehenen Bebauungsplan ausgesetzt worden. Bis 2008 erfolgten ausdrückliche Duldungen für die Raffteich-Konzerte. In der Folge wurde der Parkplatz trotz Nutzungsuntersagung offenbar genutzt.

Baugenehmigung nicht in Aussicht


Angefragt sei eine dauerhafte Nutzung der Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen. Insbesondere bei Großveranstaltungen in der Milleniumhalle oder im Raffteichbad an Wochenenden sollen die Stellplätze zur Verfügung stehen. Angedacht sei auch, die Stellplätze für die Kleingartennutzer, Westparkbesucher und Raffteichbadbesucher zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Lage im Außenbereich werde der Parkplatz aber nicht als genehmigungsfähig angesehen. Eine dauerhafte Nutzung des Parkplatzes sei aus planungsrechtlicher Sicht nicht möglich, sodass eine Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne.


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