Illegaler Parkplatz an der Milleniumhalle: Kompromiss gefunden

Bereits im Februar war ein klärendes Gespräch in Aussicht gestellt worden. Nun informiert die Stadt über die zukünftige Regelung.

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Der Parkplatz darf nun doch wieder genutzt werden - zumindest zeitweise.
Der Parkplatz darf nun doch wieder genutzt werden - zumindest zeitweise. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. An diesem Wochenende findet auf dem Parkplatz des Millenium Event Centers (MEC) das sogenannte Holi Festival statt (regionalHeute.de berichtete). Das wirft die Frage auf: Was wurde eigentlich aus dem Streit um den illegalen Parkplatz gegenüber der Milleniumhalle? Offenbar haben sich Stadt und Betreiber des MEC inzwischen geeinigt.



Zuletzt hatte regionalHeute.de im Februar dieses Jahres über den Fall berichtet. Jahrelang war die Fläche ohne Genehmigung als Parkplatz genutzt worden. Erst eine Bauvoranfrage des MEC-Betreibers, die eigentlich das Ziel hatte, den Parkplatz zu legalisieren, hatte den Stein ins Rollen gebracht. Die Stadt hatte das Parken untersagt und bauliche Maßnahmen zur Unterbindung gefordert. Dies wurde im November letzten Jahres auch umgesetzt, was allerdings zu einem Park-Chaos bei größeren Veranstaltungen rund um die Milleniumhalle geführt hatte.

Hindernisse wieder entfernt


Anfang dieses Jahres hatte der MEC-Betreiber, der auch Besitzer des Grundstücks ist, die Hindernisse wieder entfernt. Die Stadt hatte auf Anfrage im Februar ein klärendes Gespräch in Aussicht gestellt. Dieses hat offenbar Früchte getragen. Auf erneute Anfrage verweist man auf eine Ratsvorlage, die den politischen Gremien kürzlich zur Kenntnis gegeben wurde.

Gelegentliche Nutzung als Parkplatz möglich


Darin wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Bauvoranfrage des Betreibers im Dezember 2024 negativ beschieden wurde, da der Bereich im Flächennutzungsplan als Grünflächen ausgewiesen werde, was einer dauerhaften Genehmigung als Parkplatz entgegenstehe. Gegen die Entscheidung sei Widerspruch eingelegt worden. Nach Prüfung der von dem Rechtsanwaltsbüro angeführten Gerichtsurteile sei die Verwaltung zu der Einschätzung gekommen, dass eine gelegentliche Nutzung der Wiese Im Ganderhals als Parkplatz möglich sei, ohne dass sie den Charakter als Grünfläche verliere, so dass dafür keine Baugenehmigung erforderlich sei.

Und so sieht nun der Kompromiss aus: Der Betreiber des MEC darf die Fläche westlich der Straße Im Ganderhals für bis zu zehn Veranstaltungen pro Jahr mit jeweils maximal drei Tagen pro Veranstaltung als Parkfläche nutzen. Den Rest des Jahres müsse für eine Sperrung der Zufahrt zu dieser Grünfläche gesorgt werden. Zudem müssten die MEC-Betreiber dafür sorgen, dass notfalls per Einweisung die vollständige Ausnutzung der vorhandenen Einstellplätze gewährleistet sei und es nicht zu Verkehrsbehinderungen auf den angrenzenden Straßen komme.

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