Braunschweig. Seit dem 15. März gilt bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich. Wer keinen ausreichenden Impf- oder Genesenenstatus nachweisen kann, muss mit Konsequenzen rechnen. Bis dato wurden in Braunschweig insgesamt 521 Mitarbeitende gemeldet, die weder geimpft oder genesen sind, noch eine medizinische Kontraindikation gegen eine Impfung nachgewiesen haben. Das teilte die Verwaltung im Rahmen der Ratssitzung am gestrigen Dienstag auf eine Anfrage der Ratsfrau Andrea Hillner (Die Basis) mit.
Gesundheitsdezernentin Dr. Christine Arbogast wies darauf hin, dass diese Zahl nicht nur Beschäftigte in Gesundheitsberufen beinhaltet, sondern sämtliche Beschäftigte in den unter die Impfpflicht fallenden Einrichtungen und Unternehmen, so beispielsweise auch Verwaltungskräfte, Reinigungskräfte oder Köche.
Bußgeld bis zu 2.500 Euro
Bislang seien noch keine Zwangsmaßnahmen verhängt worden, sondern lediglich ein Zwangsgeld angedroht. Darüber hinaus sei im Anschluss die Verhängung eines Bußgeldes vorgesehen. Das Bundesinfektionsschutzgesetz sehe hier einen Bußgeldrahmen von bis zu 2.500 Euro vor. Erst wenn auch dies zu keinem Umdenken führe, werde möglicherweise ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Es gebe so gut wie keine Fälle, in denen Angaben zum Impfstatus fehlten, teilte Arbogast weiter mit. Die wenigen, die es gebe, würden dasselbe Verfahren durchlaufen, wie die Beschäftigten, die einen unzureichenden Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt hätten und kein Attest über eine medizinische Kontraindikation vorweisen könnten.
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