Braunschweig. Auf seinen Führerschein wird ein 25-Jähriger in nächster Zeit verzichten müssen. Eine Zivilstreife zog den jungen Autofahrer, der seinen Führerschein noch keine zwei Jahre hat, Sonntagnacht wegen Trunkenheit auf der Wilhelmstraße aus dem Verkehr.
Der Wagen war der Streife aufgefallen, weil der Fahrer ohne Licht durch die Stadt kurvte. Bei der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der 25-Jährige deutlich unter Alkoholeinfluss stand. 1,56 Promille war das Ergebnis eines Alkoholtests, den der Fahrer absolvierte.
Daraufhin ließen die Beamten dem Beschuldigten eine Blutprobe entnehmen und beschlagnahmten seinen Führerschein. Während der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot. Ein Verstoß dagegen führt in jedem Fall zur Verlängerung der Probezeit und zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.
Im vorliegenden Fall droht dem Beschuldigten wegen absoluter Fahruntüchtigkeit mit über 1,1 Promille allerdings der komplette Verlust des Führerscheins. Erst nach Ende der vom Gericht verhängten Sperrfrist kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.
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