Inzidenz über 100: Das bedeutet es für Braunschweig

So geht es weiter, sollten die Zahlen weiterhin steigen.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Braunschweig. Die Sieben-Tage-Inzidenz hat in Braunschweig am heutigen Freitag, 30. April, wieder den Wert von 100 überschritten. Das Robert-Koch-Institut (RKI), dessen Zahlen nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz maßgeblich sind, hat für Braunschweig eine Inzidenz von 103,0 ermittelt (Stand 30. April, 12.30 Uhr). Aus diesem Anlass informiert die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung über das weitere Vorgehen.


Gemäß der geänderten Bundesgesetzgebung gelte Folgendes: Eine Kommune falle unter die "Notbremse" des Bundes, wenn sie an drei aufeinander folgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 aufweise. Die Regelungen der "Notbremse" würden allerdings nicht automatisch in Kraft treten, sondern es bedürfe einer entsprechenden Allgemeinverfügung durch die Kommune.

Sollte an den beiden kommenden Tagen (Samstag, 1., und Sonntag, 2. Mai) der Inzidenzwert weiterhin über 100 liegen, würde die Stadtverwaltung dies per Allgemeinverfügung feststellen und bekannt geben. Diese Allgemeinverfügung würde am Dienstag, 4. Mai, in der Druckausgabe der Braunschweiger Zeitung veröffentlicht und träte einen Tag später, am 5. Mai, in Kraft.

Liegen an diesem Wochenende die Inzidenzwerte in Braunschweig weiterhin über 100, würden die Bestimmungen der "Notbremse" des Bundes damit ab Mittwoch, 5. Mai, gelten. Mindestens bis einschließlich Dienstag, 4. Mai, bleibe es also bei den derzeit geltenden Regelungen, die auf www.braunschweig.de eingesehen werden können. Sinkt der Inzidenzwert an einem oder beiden der kommenden zwei Tage wieder unter 100, beginne die Zählung gegebenenfalls von Neuem, und es bleibe bis auf Weiteres bei den aktuellen Regelungen. Die Stadtverwaltung wird über die weitere Entwicklung informieren.


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