Braunschweig. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute in Braunschweig den vierten Tag über dem Wert von 10. Er beruht auf einem Infektionsgeschehen, das nicht mit hinreichender Sicherheit einem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden kann. Gemäß der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat die Stadt Braunschweig deshalb heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die morgen, 20. Juli, in Kraft tritt.
Damit gelten ab morgen die entsprechenden strengeren Regelungen der Verordnung. Dazu zählen in erster Linie folgende Bestimmungen:
• Zusammenkünfte sind nur noch mit maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zulässig (zuzüglich vollständig geimpfter und genesener Personen sowie dazugehörender Kinder unter 14 Jahren).
• Auf den Wochenmärkten gilt wieder die Maskenpflicht für Kunden und das Personal an den Verkaufsständen.
• In Clubs und Diskotheken darf nur mit Maske getanzt werden, die Zahl der Gäste darf 50 Prozent der Kapazität nicht überschreiten.
An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und mit sitzendem Publikum dürfen mit Hygienekonzept max. 500 Personen teilnehmen. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern sind genehmigungspflichtig (dabei dürfen allerdings ab einer Kapazität von 1700 Sitzplätzen max. 30 Prozent der Zuschauerplätze besetzt werden). Es gilt Maskenpflicht, so lange die Sitzplätze nicht eingenommen sind. An nicht-stationären Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen. Auch hier gilt Maskenpflicht, so lange die Sitzplätze nicht eingenommen sind. Veranstaltungen unter freiem Himmel dürfen mit maximal 500 Personen genehmigungsfrei mit Hygienekonzept stattfinden. Bei mehr als 500 Teilnehmern ist die Veranstaltung genehmigungspflichtig.
Lockerungen sind erst wieder möglich, wenn die Inzidenz mindesten fünf Werktage lang unter 10 liegt.
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