Braunschweig. Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen hat nach der maßgeblichen Statistik des Landes am heutigen Mittwoch die Marke von 100 überschritten. Aus diesem Anlass informiert die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung über die für diesen Fall geltenden Regelungen.
Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen größer als 100 und ist die Überschreitung nach Einschätzung der Gefahrenabwehrleitung (GAL) der Stadt Braunschweig von Dauer, wird Braunschweig zur Hochinzidenzkommune erklärt. Dies geschieht durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Braunschweig, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt.
Wird eine solche Allgemeinverfügung erlassen, treten die in der Verordnung des Landes für Hochinzidenzkommunen vorgesehenen verschärften Bestimmungen zum Infektionsschutz in Kraft. Diese betreffen den Einzelhandel, Schulen, Kitas, private und öffentliche Zusammenkünfte, den Individualsport und weitere Bereiche.
Zunächst bleibt es bei den derzeit geltenden Regelungen. Die Stadt Braunschweig wird über die weitere Entwicklung informieren.
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