Ist eine schnellere Öffnung des Bahnübergangs Grünewaldstraße möglich?

Die Bahn sprach zuletzt von einer Schließzeit von bis zu fünf Jahren. Seitens der Politik will man sich damit aber nicht so einfach abfinden.

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Wann hier wieder Menschen die Gleise queren können, ist ungewiss. Archivbild
Wann hier wieder Menschen die Gleise queren können, ist ungewiss. Archivbild | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Seit Anfang August ist der Bahnübergang Grünewaldstraße dauerhaft geschlossen. Hintergrund ist der Bau eines neuen elektronischen Stellwerks am Bahnhof Gliesmarode. Ist dieses fertig, könne der neue Übergang geplant werden. Nach Auskunft der Bahn könne die Sperrung aber bis zu fünf Jahren dauern. Seitens der Politik will man sich damit aber nicht so einfach abfinden.



Ein Antrag der BIBS-Fraktion mit dem Titel "Schnellere Öffnung des Bahnübergangs Grünewaldstraße" wurde vergangene Woche im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben behandelt und steht auch auf der Tagesordnung der Ratssitzung in der kommenden Woche. Mit einer Stellungnahme hat sich auch die Verwaltung bereits zu dem Antrag geäußert.

Mobile Schrankenanlage als Lösung?


Die Stadt Braunschweig werde gebeten, beim Eisenbahnbundesamt (EBA) die zeitliche Verkürzung der geplanten Schließung des Bahnübergangs Grünewaldstraße zu erwirken, heißt es in dem Antrag. Nach den notwendigen Umbaumaßnahmen solle der Übergang umgehend wieder zur Querung freigegeben werden. Bis zur Fertigstellung der digitalen Schrankensteuerung sei die Sicherung des Bahnübergangs über eine mobile Schrankenanlage zu ermöglichen.

Der Bahnübergang sei täglich von zirka 2.000 Radfahrern und knapp 1.000 Fußgängern genutzt worden, rechnet die BIBS vor. Der Übergang sei zwar für Radfahrer schnell zu umfahren, aber für Fußgänger, besonders mit Kindern oder für Menschen mit Gehbeeinträchtigung mit einem erheblichen Umweg verbunden. Dieser Umweg könnte durch eine mobile Schrankenanlage vermieden werden. Für andere Kreuzungen mit dem Motorisierten Individualverkehr würden solche Regelungen normalerweise umgesetzt. Warum also nicht hier?

Kein Planverfahren nötig?


Zudem sei nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz für so eine Maßnahme, die den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn vorsehen, keine vorherige Planfeststellung oder Plangenehmigung nötig.

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig hat derweil in der Sache Kontakt mit dem Eisenbahn-Bundesamt aufgenommen und teilt dessen Antwort in einer Stellungnahme mit. Dort sei man in dieser Sache nicht zuständig. „Das Eisenbahn-Bundesamt führt gemäß § 4 Allgemeines Eisenbahngesetz die Aufsicht über Eisenbahninfrastrukturen und Fahrzeuge. Diese müssen den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit entsprechen. Bei einem Bahnübergang, der für den Straßenverkehr mit Absperrungen gesperrt ist, sind die Anforderungen der öffentlichen Sicherheit gegeben. Daher hat das Eisenbahn-Bundesamt keine rechtliche Grundlage Sie bei Ihrem Anliegen zu unterstützen."

Vorzeitige Öffnung wird geprüft


Das Bundesamt empfiehlt, sich an die entsprechenden Stellen der DB InfraGo zu wenden. Die DB habe daraufhin mitgeteilt, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Planung und Umsetzung der erforderlichen Umbaumaßnahmen sowie eine vorzeitige Öffnung des Bahnübergangs Grünewaldstraße prüfe. Die Verwaltung wolle die Gremien erneut informieren, wenn weitere Informationen der DB vorlägen.

Eine Entscheidung über den Antrag traf der Mobilitätsausschuss nicht. Bei einer Enthaltung sprach sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, den Antrag passieren zu lassen. Das bedeutet, dass weiterer Beratungsbedarf besteht.

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