Jährlich 250 Tonnen weniger Kohlendioxid in Braunschweig

von Nick Wenkel


Das Förderprogramm der Stadt als wichtiger Beitrag für den Klimaschutz. Symbolfoto: Archiv
Das Förderprogramm der Stadt als wichtiger Beitrag für den Klimaschutz. Symbolfoto: Archiv | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Das 2012 vom Rat der Stadt beschlossene Braunschweiger Förderprogramm für regenerative Energien mit einem Gesamtbudget von 370.000 Euro hat zu insgesamt 1,8 Millionen Euro Investitionen in die Erzeugung von Solarstrom innerhalb der Stadtgrenzen geführt. Das ergaben Berechnungen der Stadt.


Es wurden insgesamt 93 Photovoltaik-Anlagen, 17 Photovoltaik-Stromspeicher sowie zehn mit Photovoltaikanlagen ausgestattete Carports bezuschusst. Dadurch entstanden die technischen Voraussetzungen für eine Leistung von 790 kWpeak, mit denen jährlich etwa 600.000 Kilowattstunden elektrischer Strom aus Sonnenenergie erzeugt werden können. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von zirka 250 Tonnen Kohlendioxid.

Ein „attraktives Förderportfolio"


„Mit dem Förderprogramm ist es gelungen, viele Projekte von engagierten Braunschweigerinnen und Braunschweigern zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zu leisten, die im integrierten Klimaschutzkonzept unserer Stadt formulierten Schutzziele zu erreichen“, resümiert Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer, der die Zahlen am Mittwoch, 7. Juni, im Planungs- und Umweltausschuss vorstellte. „Das Programm, einschließlich zweier Novellen und einer Ergänzung in den vergangenen Jahren, stellte ein attraktives Förderportfolio dar, das den Ausbau der Photovoltaik deutlich voranbrachte und auch einen Impuls für die entsprechende Wirtschaftsbranche setzte.“

Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft


Aufgrund des hohen Interesses an der für dieses Jahr neu geschaffenen Möglichkeit, auch Energiespeicher zu fördern, ist es aktuell zu einem unerwartet hohen Anstieg des Antragsvolumens gekommen, so dass die für dieses Jahr letztmalig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 79.100 Euro bereits ausgeschöpft sind. Da die haushaltsrechtlichen Vorgaben für eine überplanmäßige Ausgabe (sachlich zwingend und zeitlich unabweisbar) bei der hier vorliegenden freiwilligen Leistung nicht gegeben sind, können derzeit nicht mehr alle vorliegenden Anträge gefördert werden. Ob und in welcher Form die Förderung fortgesetzt werden kann, wird im Zuge der nächsten Haushaltsberatungen geklärt.


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