Jahrgänge 1953 bis 1958: Papier-Führerscheine schnellstmöglich umtauschen

Bislang haben erst 2.200 von etwa 17.000 Personen ihren "Lappen" eingetauscht. Die Frist läuft im Januar ab.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadtverwaltung weist erneut darauf hin, dass Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die ihren Hauptwohnsitz in Braunschweig haben und noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, diesen bis zum 19. Januar 2022 in einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung mit.


Bisher hat ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger, die ihren Papierführerschein umtauschen müssen, dies noch nicht getan. Von den bis zu 17.000 Umtauschpflichtigen haben erst 2.200 einen neuen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein beantragt. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, nur einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzt, seinen Hauptwohnsitz in Braunschweig hat und bei der Führerscheinstelle noch keinen Antrag auf Umstellung seiner Fahrerlaubnis gestellt hat, sollte schnellstmöglich eine Mail mit vollständigem Namen, Geburtsdatum, Anschrift und einer gut erreichbaren Telefonnummer an umtausch@braunschweig.de schreiben. Im Ausnahmefall kann der Umtauschwunsch auch telefonisch über das Bürgertelefon unter (0531) 470-7500 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch und den dafür erforderlichen Unterlagen findet man im Internet unter www.braunschweig.de/fuehrerscheinumtausch.