Jedes dritte Geschäft verkaufte Alkohol an Jugendliche


Bei Alkoholtestkäufen wurden etliche Verstöße aufgedeckt. Symbolfoto: Anke Donner
Bei Alkoholtestkäufen wurden etliche Verstöße aufgedeckt. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Braunschweig. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadt haben an zwei Tagen in verschiedenen Bereichen des Stadtgebiets Alkoholtestkäufe durchgeführt, um zu überprüfen, ob in Supermärkten oder an Kiosken beim Verkauf von Alkohol die Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten werden. Dabei wurden etliche Verstöße aufgedeckt, teilt die Stadt mit.


Kontrolliert wurde zudem, ob beim Verkauf von Videos mit Gewaltdarstellungen die gesetzliche Altersgrenze beachtet wird.

Die Resultate: Am Dienstag wurden insgesamt 57 Geschäfte getestet. 16 verkauften Waren, die Erwachsenen vorbehalten sind, an Minderjährige. Dies entspricht etwa 28 Prozent. Am Donnerstag wurden 55 Geschäfte überprüft. In 21, entsprechend rund 38 Prozent, hielt man sich nicht an die Bestimmungen des Jugendschutzes. Insgesamt wurden somit 112 Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Tankstellen getestet, und 37 Mal wurden Alkohol oder Videos an minderjährige Testkäuferinnen und Testkäufer verkauft. Dies entspricht 33,03 Prozent, also einem Drittel der Geschäfte. Damit liegt die Zahl der Verstöße in der Größenordnung früherer Aktionen.

Jetzt drohen Bußgelder


"Das Ergebnis zeigt: Angesichts der unverändert hohen Zahl an Verstößen ist es wichtig, dass wir weiter überprüfen, ob Jugendschutzbestimmungen in Braunschweig eingehalten werden", bilanziert Ordnungsdezernent Claus Ruppert. "Dies ist die gemeinsame Verantwortung von Stadtverwaltung und Polizei. Wir werden sie auch künftig gemeinsam wahrnehmen", so Ruppert weiter."Auch wenn das ‚Komasaufen‘ bei jungen Menschen nicht mehr so angesagt ist wie noch vor wenigen Jahren, werden doch sehr viele Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - unter Alkoholeinfluss begangen", stellt die Beauftragte für Jugendsachen bei der Polizei, Ines Fricke, fest. Die Inhaber von Geschäften, bezieunsweise die Verkäufer, die die Verstöße begangen haben, müssen jetzt mit einem Bußgeldverfahren rechnen.


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