Jetzt aber schnell - Briefwahl bis zum 19. beantragen

Es ist auch online möglich die Briefwahl zu beantragen.

Die Verteilung der Wahlbenachrichtungsbriefe in Goslar hat begonnen.
Die Verteilung der Wahlbenachrichtungsbriefe in Goslar hat begonnen. Foto: Pixabay

Braunschweig. Das Wahlamt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl für das Oberbürgermeisteramt bereits jetzt beantragt werden können. Die Briefwahl sei entweder postalisch oder online zu beantragen und solle spätestens bis zum 21. September geschehen, damit die Unterlagen auch rechtzeitig vor der Wahl am 26. September zugesendet werden können. Das meldet die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung


Bei Versandadressen außerhalb von Braunschweig solle der Antrag möglichst bis zum 19. September vorliegen. Weiterhin sei es auch möglich, die Briefwahl in der Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 zu erledigen. Dies soll ab dem morgigen Donnerstag möglich sein, da derzeit noch die Stimmzettel gedruckt werden. Das Wahlamt empfiehlt, hier einen Termin in der Briefwahlzentrale zu reservieren, um die Wartezeiten zu verringern.

Die Öffnungszeiten der Briefwahlzentrale sind dienstags bis freitags 9-16.30 Uhr, am Montag 9-18 Uhr. An den beiden Samstagen 18. und 25. September ist die Briefwahlzentrale nicht geöffnet. Freitag, 24. September, ist der letzte Ausgabe- beziehungsweise Bearbeitungstag für die Bundestagswahl. Wichtig: Unterlagen zur OB-Stichwahl werden am Freitag, 24. September, landesweit nur bis 13 Uhr ausgegeben.

Weitere Hinweise zur Stich- und Briefwahl


Die Wahlbenachrichtigung, die bereits für die Kommunalwahl am vergangenen Sonntag verschickt wurde, bleibt auch für die Stichwahl gültig. Es wird keine neue verschickt. Wer seine nicht mehr hat, könne auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahllokal wählen, man bräuchte dafür aber ein gültiges Ausweisdokument.

Diejenigen, die bei der Oberbürgermeisterwahl am 12. September bereits per Briefwahl gewählt haben, bekämen Briefwahlunterlagen für die Stichwahl nur dann automatisch vom Wahlamt zugesandt, wenn sie dies so beantragt haben. Auf dem Antrag, also der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, könne man die Hauptwahl und auch die Stichwahl gleich mit ankreuzen. Wer dort bereits die entsprechenden Kreuze für die OB-Stichwahl gesetzt hat, müsse jetzt nichts weiter unternehmen. Alle anderen sollen, wie oben beschrieben, jetzt online oder postalisch die Unterlagen beantragen können oder in die Briefwahlzentrale kommen.

Anderes gilt für diejenigen, die nur für die Oberbürgermeisterwahl am 12. September Briefwahl beantragt haben und nicht für die eventuelle Stichwahl. All diejenigen haben mit den Briefwahlunterlagen gleichzeitig einen neuen Antrag auf Briefwahl mit einer Wahlbenachrichtigung für die eventuelle Stichwahl erhalten, den sie jetzt nutzen können.

Das Wahlamt bittet darum, darauf zu achten, dass Briefwahlanträge nicht doppelt gestellt werden. Änderungsanträge bei abgeschlossenen Verfahren seien grundsätzlich nicht möglich. Es sollen die Angaben, die im Erstantrag gemacht wurden, gelten. Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl wurden bis zum 4. September verschickt. Wer Briefwahl machen möchte, solle dies wegen der Postlaufzeiten spätestens bis Dienstag, 21. September online oder mit der Wahlbenachrichtigung beantragen.


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