Jetzt ist es offiziell: Braunschweig will Modellkommune werden

Die Stadt bewirbt sich in Abstimmung mit Branchenverbänden mit Öffnungskonzept. Starten könnte das Modellprojekt in Braunschweig dann frühestens am 12. April.

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Symbolfoto. | Foto: Marvin König

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat gestern Abend fristgerecht ihre Bewerbung als niedersächsische Modellkommune bei der Landesregierung eingereicht. "Mit unserem Öffnungskonzept wollen wir eine Alternative zum fortdauernden Lockdown mit pauschalen Schließungen ganzer Branchen erproben. Wir sammeln damit wichtige Erkenntnisse für einen Weg aus der Pandemie, bei dem die Rücknahme schwerwiegender Beschränkungen und die Pandemiebekämpfung nicht weiter im Gegensatz zueinander stehen müssen. Die Hoffnung ist, dass wir künftig dann solche Lockerungen auf das Stadtgebiet und andere Branchen ausweiten können", so Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa. Auf Initiative des Arbeitgeberverbandes hatte die Stadt schon Anfang März ein Konzept für Öffnungen im Rahmen eines Modellprojekts an das Land gesendet. Dies teilt die Stadt Braunschweig mit.


Zwischenzeitlich habe die Corona-Verordnung des Landes die Voraussetzungen für solche Modellprojekte erhalten, für die sich die Stadt nun beworben habe. Das Land wolle voraussichtlich am Osterwochenende entscheiden, welche Kommunen ihre Konzepte umsetzen dürfen. Starten könnte das Modellprojekt in Braunschweig dann frühestens am 12. April.

"Zwar gelten aktuell für Braunschweig verschärfte Regelungen im privaten Bereich sowie Einschränkungen beim Schulbetrieb und in der Kinderbetreuung. Dennoch ist der in unserem Konzept vorgeschlagene Öffnungsweg aufgrund der hohen Schutzstandards damit vereinbar, sofern die Zahlen nicht exponentiell nach oben gehen und solange sich keine Überlastung des Gesundheitssystems abzeichnet", so Sozialdezernentin Dr. Christine Arbogast.

Diese Einrichtungen wären betroffen


Eine Teilnahme solle den in der Landesverordnung genannten Betrieben und Einrichtungen aus folgenden Bereichen ermöglicht werden:

- Außenbewirtschaftung ausschließlich auf Sitzplätzen an Tischen einer Gaststätte bis maximal 21 Uhr.
- Theater, Staatstheater, Konzerthäuser, Kulturzenten, Museen, Ausstellungsräume und ähnliche Einrichtungen
- Kinos
- Fitnessstudios und Studios für Elektromuskelstimulationstraining
- Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern.

Zudem müssten sich die Betriebe und Einrichtungen innerhalb der Okerumflut befinden. Mit der Festlegung dieses Testgebiets komme die Stadt der Vorgabe des Landes nach, das Gebiet für das Modellprojekt räumlich einzugrenzen. Bis zu 150 Betriebe und Einrichtungen sollen in Braunschweig teilnehmen können. Maximal 100 davon sollen Einzelhandelsunternehmen sein. Bei Überschreiten dieser Zahlen durch die eingehenden Bewerbungen entscheide das Los. Über die genauen Modalitäten der Bewerbung und Teilnahme werde die Verwaltung informieren, nachdem die Landesregierung über die Verteilung der Modellprojekte entschieden habe.

Voraussetzung für den Zutritt zu diesen Betrieben und Einrichtungen sei in jedem Fall die Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests, der nicht älter als zwölf Stunden sein dürfe. Zudem müsse der Test von einer anerkannten Teststation ausgestellt werden, Selbsttests seien nicht zulässig. "Die Testkapazitäten in Braunschweig steigen dank großen privatwirtschaftlichen Engagements sukzessive an. Sie liegen aktuell bei circa 8.500 Schnelltests pro Tag und sind weiter skalierbar. Das ist ein wichtiger Baustein des Modellprojekts", so Arbogast.

Luca-App soll bald einsatzbereit sein


Flankiert würden die Schnelltests durch den Einsatz digitaler Kontaktnachverfolgung. So werde die Luca-App kurzfristig in Braunschweig sowohl für Betriebe als auch für Gäste kostenfrei zur Verfügung stehen und mit dem Braunschweiger Gesundheitsamt verknüpft. Die teilnehmenden Betriebe und Einrichtungen seien verpflichtet, Gäste und Beschäftigte digital an- und abzumelden. So könne das Gesundheitsamt im Falle auftretender Infektionen durch Abfrage der Zutrittsdaten die Kontaktpersonen von Infizierten schnell ermitteln, warnen und die entsprechenden weiteren Maßnahmen veranlassen, um die Infektionskette schnellstmöglich zu unterbrechen. Die Erfassung von Besucher- und Mitarbeiterdaten auf Papier sei im Rahmen des Modellprojekts nicht zulässig.

Zusätzlich müssten alle teilnehmenden Betriebe und Einrichtungen dem Gesundheitsamt ein von Fachleuten erstelltes Hygienekonzept vorlegen, das die aktuellen Standards zum Infektionsschutz erfülle.

Die Braunschweiger Bewerbung habe die Stadt in Zusammenarbeit mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH entwickelt und eng mit der IHK Braunschweig, dem Arbeitgeberverband Region Braunschweig, dem Arbeitsausschuss Innenstadt, dem Arbeitsausschuss Tourismus, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Region SüdOstNiedersachsen, der Gewerkschaft ver.di Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen, der Kreishandwerkerschaft Region Braunschweig–Gifhorn, dem DeHoGa-Kreisverband und dem Einzelhandelsverband Harz-Heide abgestimmt.

"Den Verbänden und allen Partnern der Stadt gilt großer Dank, denn der Zeitraum von der Bekanntgabe der genauen Kriterien bis zum Bewerbungsschluss war sehr kurz. Alle haben sich sehr konstruktiv eingebracht. Das zeigt auch, wie dringend alternative Lösungen zum pauschalen Lockdown sind, um die Braunschweiger Wirtschafts- und Kulturlandschaft zu erhalten", so Wirtschaftsdezernent Leppa.

Das Braunschweiger Öffnungskonzept könne auf www.braunschweig.de eingesehen werden.


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