Braunschweig. Pflegebedürftige erhalten künftig bessere Leistungen, das hat das Bundeskabinett beschlossen. Vor allem Demenzkranke sollen eine bessere Versorgung erhalten. Auch das Begutachtungs-Verfahren soll differenzierter werden. Die bisherigen drei Pflegestufen werden auf fünf Pflegegrade ausgeweitet.
"Wir begrüßen die Zustimmung des Bundeskabinetts zur Reform der Pflegeversicherung", sagte der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber. Vor 20 Jahren wurde die Pflegeversicherung eingeführt und seitdem habe sich trotz einiger Veränderungen ein massiver Reformbedarf aufgestaut. Notwendig sei: eine Gleichberechtigung von Menschen mit Pflegebedarf aufgrund körperlicher und geistiger Einschränkungen, eine Anpassung der Leistungen bezüglich des Realkaufkraftverlusts sowie eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung. "Umso entscheidender ist es nun, zügig Reformen der Pflegeversicherung umzusetzen. Klar ist: Die Politik hat den richtigen Weg eingeschlagen", erklärt Rifat Fersahoglu-Weber.
Die AWO begrüße die geplante Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die künftig an Demenz erkrankte Menschen mit Menschen mit körperlichen Einschränkungen gleichberechtigen soll. "Damit wird ein wichtiger Schritt gegangen", sagt Rifat Fersahoglu-Weber. Ein Kern- und Angelpunkt für die Zukunft werde es sein, die Pflegeversicherung demografiefest umzubauen. "Wir wollen eine Pflegeversicherung, die langfristig auf ein solides Finanzpolster zurückgreifen kann. Deshalb ist eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflege notwendig, die aus jeder Einkommensart gespeist wird und damit auf eine ausreichende Finanzierungsbasis gestellt wird", fordert Fersahoglu-Weber. "Nur wenn uns das auf lange Sicht gelingt, können wir auch die künftigen Herausforderungen in der Pflege meistern."
Komplizierte Reform
Mit Inkrafttreten des Gesetztes im Januar 2016 seien die Änderungen natürlich nicht direkt umgesetzt. Weitere zwölf Monate werden dann noch vergehen, eher die Änderungen vollzogen und die Leistungen somit beim Empfänger ankommen, heißt es in einem Bericht des Bundesamtes für Gesundheit. Eines neues Begutachtungsverfahren müsse etabliert werden, um die Pflegebedürftigen einstufen zu können. Dies geschieht durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDS), der wiederum für Schulungen der Mitarbeiter sorgen müsse. Der einzige Knackpunkt sei der finanzielle Aspekt. Die Kosten von Milliarden von Euro haben eine Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung im Jahre 2017 zur Folge. Die Beiträge sollen sich um weitere 0,2 Prozent erhöhen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte: "Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird jetzt endlich Wirklichkeit. Diese Reform nutzt allen – den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und unseren Pflegekräften – denn der tatsächliche Unterstützungsbedarf wird besser erfasst. Über die Leistungshöhe entscheidet künftig, was jemand noch selbst kann und wo sie oder er Unterstützung braucht – unabhängig ob durch Demenz oder körperliche Einschränkung. Alle Pflegebedürftigen erhalten damit gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Und wir beginnen mit der Unterstützung deutlich früher – zum Beispiel wenn eine Dusche altersgerecht umgebaut werden muss oder Hilfe im Haushalt benötigt wird. Mittelfristig könnten dadurch bis zu 500.000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten. Außerdem entlasten wir pflegende Angehörige und sorgen dafür, dass sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert sind." Die neuen Einteilungen und weitere Informationen finden Sie hier.