Kampf gegen Schwarzarbeit: Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

Bei einer Schwerpunktprüfung im Baugewerbe konnte das Hauptzollamt Braunschweig einige Verstöße aufdecken.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am Montag eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt, auch im Bezirk Braunschweig. Das geht aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes Braunschweig hervor.



58 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Braunschweig der Standorte Göttingen, Hildesheim und Braunschweig überprüften dabei im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Baustellen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgen durch Personenbefragungen und teilweise erste Prüfungen von Geschäftsunterlagen vor Ort. Die Nachermittlungen sind laut Hauptzollamt umfangreich.

Erste Vergehen aufgedeckt


Die Zöllnerinnen und Zöllner konnten bereits fünf Straf- und fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegalem Aufenthalt einleiten. Insgesamt bedürfen 40 Sachverhalte einer weiteren Prüfungen durch die FKS. Es bestehen Verdachtsfälle zu illegalem Aufenthalt, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstößen.

Hintergrund


Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mit stetigen Prüfungen einen besonderen Fokus auf die Baubranche, um Manipulationen, Umgehungen und sonstige Verstöße festzustellen und zu ahnden.

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