Braunschweig. Am vergangenen Mittwoch hatte der Rat der Stadt Wolfsburg einstimmig beschlossen, dass Besitzer von freilaufenden Katzen künftig ihre Tiere nicht nur einer Kastration unterziehen und mit einem Chip kennzeichnen lassen müssen, sondern diese auch in einem Haustierregister aufnehmen lassen müssen. Doch wie sieht es in Braunschweig aus?
Als Hintergrund für die Änderung der Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen beruft sich die Wolfsburger Stadtverwaltung darauf, dass bloße Kennzeichnungsflicht nicht ausreiche. Eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip seiwertlos, wenn sie nicht mit den Tier- oder Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert werde. Erst beides zusammen ermögliche eine Identifizierung des Tieres.
regionalHeute.de hat bei der Stadtverwaltung nachgefragt, wie diese den Vorstoß der Wolfsburger beurteilt und ob eine vergleichbare Lösung auch in Braunschweigin Betracht kommt.
Bereits seit vier Jahren sieht die Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen in der Stadt Braunschweig eine Kastration und Kennzeichnung mit einem Mikrochip vor. Eine Ergänzung der Verordnung um die Registrierungpflicht bei einer Haustierdatenbank, wie sie nun in Wolfsburg vorgesehen ist,sei in der Löwenstadt allerdings bislang nicht geplant, wie Stadtpressesprecher Rainer Keunecke auf Nachfrage mitteilte.
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