Braunschweig. Die Stadt Braunschweig verfügt in Abstimmung mit der Polizei für den Himmelfahrtstag, 21. Mai, ein Alkohol- und Glasbehältnisverbot im Prinz-Albrecht-Park einschließlich Nussberg und im Heidbergpark. Von 10 bis 24 Uhr sind dort das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen sowie das Mitführen und der Konsum von Alkohol per Allgemeinverfügung untersagt. Ausgenommen von beiden Verboten sind in beiden Bereichen geschlossene Räume sowie zugelassene Freisitze von Gastronomiebetrieben. Die Stadt und die Polizei reagieren mit dem Alkoholverbot auf die letztjährigen Polizeieinsätze am Himmelfahrtstag. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.
Mit dem Verbot reagiert die Stadtverwaltung auf die Ausschreitungen an diesem Feiertag im vergangenen Jahr. Im Prinz-Albrecht-Park war es zu einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch erheblich alkoholisierte Personen gekommen, sodass der Park schließlich durch ein Großaufgebot der Polizei geräumt werden musste. Auch am Heidbergsee war polizeiliches Einschreiten aufgrund von körperlichen Auseinandersetzungen zwischen alkoholisierten und aggressiven Jugendlichen und Erwachsenen erforderlich geworden. Leere Flaschen wurden zum Teil mutwillig zerschlagen, mit der entsprechenden Gefahr durch Glasscherben. Zudem kam es zu Flaschenwürfen gegen die Einsatzkräfte.
"Keine andere Wahl"
"Die Erfahrungen des vergangenen Jahres in Verbindung mit der aktuellen Corona-Pandemie lassen uns keine andere Wahl", stellt der städtische Ordnungsdezernent Dr. Thorsten Kornblum fest. "Als Reaktion auf die Vorkommnisse des letzten Jahres hatte die Stadtverwaltung bereits ein Glasbehältnisverbot im Prinzen- und Heidbergpark angekündigt. Nun kommen allerdings die Verhaltens- und Abstandsregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hinzu. Es besteht die Gefahr, dass die Regeln besonders unter fortschreitendem Alkoholeinfluss missachtet werden. Wir wollen niemandem eine ‚Vatertags-Tour‘ verbieten. Wir müssen aber in den beiden Parks die Sicherheitsbestimmungen verschärfen, um eine erneute Eskalation in diesem Jahr zu verhindern. Unser Vorgehen entspricht auch einer Empfehlung des Niedersächsischen Städtetages, wonach Alkoholverbote in bestimmten Bereichen während der Corona-Pandemie der Eindämmung des Infektionsgeschehens und der Unterstützung der Polizei- und Ordnungsbehörden dienen. "
Auch der Leiter der Polizeiinspektion Braunschweig, Axel Werner, sieht die Notwendigkeit des Verbots von Glasflaschen und des Konsums von Alkohol in den genannten Parkbereichen am Himmelfahrtstag: "Das durch übermäßigen Alkoholkonsum enthemmte Verhalten nicht nur einiger weniger Personen im letzten Jahr, u. a. mit der Folge von Angriffen auf Rettungssanitäter und Polizistinnen und Polizisten, kann nicht toleriert werden und zwingt uns zum Handeln. Die Verletzungen von Parkbesuchern durch achtlos zerbrochene Flaschen und umherliegende Glasscherben sehe ich nicht als hinzunehmende Kollateralschäden von Trinkgelagen. Für diese Auswüchse fehlt sicherlich nicht nur mir jegliches Verständnis. Auch ohne die Corona-Pandemie sind die nunmehr erfolgten Verbote zwangsläufige Folge derartigen Verhaltens. Aufgrund dieser Erfahrungen ist zudem die Beachtung der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht anders zu gewährleisten."
"Kein Mitführen von Alkohol"
Untersagt ist in den genannten Parks nicht nur der Konsum, sondern auch das Mitführen von Alkohol. Bollerwagen, in denen Bier oder andere alkoholische Getränke transportiert werden, dürfen Prinz-Albrecht- wie Heidbergpark also nicht durchqueren. Nichtalkoholische Getränke sind erlaubt, dürfen aber nicht in Flaschen oder anderen Behältnissen aus Glas mitgeführt werden.
Die Stadtverwaltung weist nachdrücklich darauf hin, dass gemäß der Landesverordnung auch auf anderen öffentlichen Freiflächen Verhaltensweisen wie Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien untersagt sind. Polizei und ZOD werden am Himmelfahrtstag auch die übrigen Parks im Blick haben, um zu verhindern, dass sich das unerlaubte Geschehen dorthin verlagert.
Die Verbote werden von der Polizei gemeinsam mit dem städtischen Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) überwacht und durchgesetzt. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass Alkohol sowie Glasbehältnisse umgehend beschlagnahmt werden.
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