Braunschweig. In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben wurde kürzlich ein wichtiger Beschluss zur Radverkehrsführung in der Kastanienallee gefasst. Künftig wird der Radverkehr auf dem Abschnitt zwischen dem Altewiekring und der Herzogin-Elisabeth-Straße ausschließlich auf der Fahrbahn geführt. Dies soll die Verkehrssituation verbessern und Gefährdungslagen zwischen Fußgängern und Radfahrern verringern. So geht aus einer Verwaltungsvorlage hervor.
Die Maßnahme wird mit der Markierung von Fahrradpiktogrammen nach Einmündungen ergänzt. Diese Markierungen sollen den Radverkehr im Mischverkehr besser sichtbar machen und so zu einer sicheren Nutzung der Straße beitragen. Ein Komplettumbau des Querschnittes unter Wegfall von Bäumen und Parkständen zugunsten von zeitgemäßen Radwegen gemäß Braunschweiger Standard wurde nicht angestrebt. Das Abstimmungsergebnis fiel eindeutig aus: Neun Ausschussmitglieder stimmten für den Beschluss, während nur ein Mitglied dagegen votierte. Es gab keine Enthaltungen.
Gefährliche Situation entschärfen
Der Anlass für die Änderungen sind mehrere Beschwerden von Bürgern und Beobachtungen der Polizei, die auf gefährliche Verkehrssituationen zwischen Fußgängern und Radfahrern hinwiesen. Besonders die enge Gestaltung der Radwege in der Kastanienallee, die lediglich 90 Zentimeter breit sind, entsprach nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Aufgrund dieser unzureichenden Breite war die Nutzung der Radwege bereits seit längerem nicht mehr verpflichtend. Die Polizei stellte zudem fest, dass vor allem die Zunahme von E-Bikes und Lastenrädern zu vermehrten Konflikten führte.
Radweg wird zum Fußweg
Der bisherige Radweg im Seitenbereich der Straße wird nun als Fußweg ausgeschildert, und der Radverkehr wird auf die Fahrbahn verlegt. Diese Entscheidung, die keine umfangreiche Umgestaltung der Straße vorsieht, soll vor allem den sicheren Austausch zwischen Fußgängern und Radfahrern gewährleisten, ohne dass dafür größere bauliche Veränderungen nötig sind. Die Geschwindigkeit auf der Fahrbahn bleibt auf 30 km/h begrenzt.
Für Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren bleibt es jedoch erlaubt, auch weiterhin mit Schrittgeschwindigkeit auf den Fußwegen zu fahren – entweder alleine oder in Begleitung einer erwachsenen Person.
Rechtliche Grundlage
Der Beschluss zur Änderung der Radverkehrsführung beruht auf den Zuständigkeiten des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben. Diese ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig, die den Ausschuss in verkehrsplanerischen Fragen zuständig machen.
Mit der Umsetzung des neuen Verkehrskonzepts soll nicht nur die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht werden, sondern auch die Integration des Radverkehrs in den Gesamtverkehr der Stadt Braunschweig weiter optimiert werden.