Keine Strafzettel: Ausländische Falschparker sind fein raus

regionalHeute.de ging der Frage nach, warum ausländische Fahrzeuge im Gegensatz zu deutschen meistens keine Knöllchen bekommen.

von Julia Seidel


Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. In den vergangenen Wochen sei es laut den Beobachtungen eines Lesers im Bereich der Julius-Konegen-Straße/Ernst-Amme-Straße immer wieder zu Parkverstößen gekommen. Unter anderem würde auf dem Bürgersteig geparkt. Zudem habe der Leser festgestellt, dass die ausgestellten Falschparker-Tickets ausschließlich an deutschen Autos angebracht würden. Häufig würden jedoch auch Autos aus Rumänien dort stehen, die keine Tickets bekommen. regionalHeute.de fragte bei der Stadt Braunschweig nach den Gründen.


Bei der Stadt Braunschweig seien bisher keine Beschwerden oder auffällige Häufungen in Bezug auf derartige Falschparker in diesem Bereich eingegangen, so Rainer Keunecke vom Büro für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt. Für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im europäischen Ausland habe das EU-Parlament die sogenannte Enforcement Richtlinie erlassen. Für Parkverstöße gelte diese Regelung jedoch nicht, sondern nur für die Verfolgung von Geschwindigkeitsübertretungen, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit im Straßenverkehr oder Fahren unter Drogeneinfluss, Nichttragen eines Schutzhelmes, unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens sowie die rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

Aufwand höher als der Ertrag


Gesonderte Abkommen über die Verfolgung von Parkverstößen gebe es lediglich mit den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Bei allen anderen Ländern stehe der Aufwand in einem Missverhältnis zu der nur geringfügigen Ordnungswidrigkeit. In diesen Fällen richte sich die Stadt Braunschweig nach dem Opportunitätsprinzip des Ordnungswidrigkeitengesetzes, welcher besagt, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde liegt. Deswegen werden diese Verstöße nicht weiter geahndet.

Ab wann muss ein Auto in Deutschland zugelassen werden?


Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die über eine im Herkunftsland ausgestellte, gültige Zulassungsbescheinigung oder einen internationalen Zulassungsschein verfügen, dürfen vorübergehend für einen Zeitraum bis zu einem Jahr am Verkehr im Inland teilnehmen. Diese Regelung greift jedoch nicht, wenn ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet ist. Der regelmäßige Standort eines Fahrzeugs wird dabei grundsätzlich durch seine tatsächliche Verwendung bestimmt. Es ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht.

Als Indiz für den regelmäßigen Standort eines Fahrzeugs gilt zum Beispiel ein im Inland gegründeter Wohnsitz des Halters. Werden der Zulassungsstelle solche Fälle bekannt, wird ein Zulassungsverfahren eingeleitet, um zu klären, ob eine Zulassung des Fahrzeugs hier erforderlich ist. Entsprechende Verfahren wären in der Vergangenheit mehrfach eingeleitet worden, mit dem Ergebnis, dass das betroffene Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden musste.


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