Kinder demonstrieren gegen Bad-Schließung in Gliesmarode

Der Förderverein des Bades fordert zudem, dass das Bad bis zu einer sanierungsbedingten Schließung unbedingt weiterbetrieben werden müsse.

Vor dem Bad fand am Sonntagvormittag eine kleine Demonstration statt.
Vor dem Bad fand am Sonntagvormittag eine kleine Demonstration statt. | Foto: Förderverein Badezentrum Gliesmarode (FBG) e.V.

Braunschweig. Wie kürzlich berichtet, sieht es schlecht aus mit einem Weiterbetrieb des Bades Gliesmarode nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags mit Friedrich Knapp zum anstehenden Jahreswechsel. Gegen die drohende Schließung demonstrierten am gestrigen Sonntag mehrere Kinder vor dem Bad. Auch der Förderverein Badezentrum Gliesmarode (FBG) e. V. meldet sich zu Wort.



"Das Gliesmaroder Bad muss bis zum Sanierungsbeginn geöffnet bleiben", fordert der FBG in einer Pressemitteilung. Man begrüße ausdrücklich den offensichtlich vorhandenen Willen in Politik und Verwaltung, das Gliesmaroder Bad langfristig zu erhalten. Man schließe das aus den bereits getroffenen Maßnahmen, um den Investitionsbedarf und die Betriebskosten zu ermitteln (Besichtigungen vor Ort, erste Kostenschätzungen, Erstellung von Gutachten) und den anhaltenden Bemühungen, den Weiterbetrieb des Bades durch Aufnahme in die Stiftung „Haus der Musik“ langfristig zu sichern.

"Keine Schließung ohne Sanierung"


Enttäuscht sei man allerdings, dass ein nahtloser Weiterbetrieb des Bades ab Januar 2025 nach Einschätzung der Verwaltung „nahezu ausgeschlossen", sei. "Im Interesse der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger appellieren wir an Politik und Verwaltung, den Weiterbetrieb des Bades ab dem 1. Januar 2025 bis zum Sanierungsbeginn zu gewährleisten. Schließzeiten, die nicht zur Sanierung genutzt werden, sind unbedingt zu vermeiden!", so der Förderverein.

Verlässliche Zahlen gefordert


Ferner appelliere man an die Stadt, die angekündigten notwendigen Gutachten zur Badsanierung schnellstmöglich zu beauftragen, um verlässliche Zahlen statt der bisherigen „sehr groben Kostenschätzungen“ zu erhalten und den Finanzierungsbedarf bis zur Übernahme durch die Stiftung im Städtischen Haushalt einzuplanen.


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