Braunschweig. Um Doppelzahlungen vorzubeugen, müssen Eltern ab dem 1. Januar 2016 ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Familienkasse schriftlich mitteilen, wenn sie ein Anrecht auf Kindergeld haben wollen.
Die neue Regelung betrifft sowohl Eltern, die einen Neuantrag stellen, als auch Eltern, die bereits Kindergeld beziehen. Der Familienkasse muss dabei die Steuer-ID der Eltern und die des Kindes schriftlich mitgeteilt werden –E-Mail oder ein Anruf reichen nicht aus. Mit der neuen Regelung will die Bundesagentur für Arbeit das doppelte Auszahlen des Kindergeldes verhindern. Angst haben muss aber keiner, denn das Kindergeld wird zunächst weiter ausgezahlt, auch wenn Eltern ihre Steuer-ID nicht bis zum 1. Januar an die Familienkasse geschickt haben. Jedoch muss die Nummer im Laufe des Jahres nachgereicht werden. Zu finden ist die ID im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, im Einkommensteuerbescheid oder auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Wer seine Steuer-ID oder die seines Kindes nicht kennt, kann sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern anfordern.
Kindergeldantrag: Eltern müssen ab 2016 die Steuer-ID angeben
von Sina Rühland
| Foto: Marc Angerstein