Klage gegen verfügten Versammlungsort abgelehnt

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Das Verwaltungsgericht hat die Klage vom Bündnis gegen Rechts abgelehnt. Symbolfoto: pixabay (Public Domain)
Das Verwaltungsgericht hat die Klage vom Bündnis gegen Rechts abgelehnt. Symbolfoto: pixabay (Public Domain) | Foto: pixabay

Braunschweig. Das Braunschweiger Bündnis gegen Rechts hatte beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen den verfügten Versammlungsort der für Samstag angekündigten Demonstration gegen das Seminar der "Burschenschaft Thuringia" eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat die Klage am Donnerstag abgelehnt.


Wie das Bündnis gegen Rechts mitteilte, war die eigene Kundgebung vor dem Haus der „Burschenschaft Thuringia“ angemeldet. In einem Gespräch hatte das Bündnis dann angeboten, die Kundgebung östlich vom Haus der „Thuringia“ in der Konstantin-Uhde-Straße durchzuführen. Die Stadt hatte jedoch den vom Bündnis vorgeschlagen Ort abgelehnt und per Auflagen einen Versammlungsort westlich der „Burschenschaft Thuriniga“ zugewiesen. Dagegen hatte das Bündnis vor dem Verwaltungsgericht nun Klage eingereicht.

Das Verwaltungsgericht erklärte am Donnerstagmittag, die Stadt Braunschweig habe die für Samstag von 8 bis 12 Uhr vorgesehene Demonstration vor dem Haus der Burschenschaft Thuringia in der Konstantin-Uhde-Straße zu Recht auf einen Bereich westlich des Gebäudes verlegt. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig am Mittwochabend in einem Eilverfahren entschieden.

Gefahren für die öffentliche Sicherheit


Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit umfasse zwar grundsätzlich auch das Recht des Veranstalters, den Ort der Veranstaltung selbst zu bestimmen. Eine Demonstration dürfe aber bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und nach einer „Güterabwägung“ örtlich beschränkt werden. Ein solcher Ausnahmefall sei hier gegeben. Aufgrund der nachvollziehbaren Gefährdungseinschätzung der Polizei sei mit unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu rechnen. Die Burschenschaft, die am Samstag ein sog. Deutschland-Seminar veranstaltet, sei durch ihre politisch extrem rechte Ausrichtung in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Es sei damit zu rechnen, dass an dem Seminar eine erhebliche Anzahl von Personen teilnehme, die bereit seien, die politischen Gegner zu provozieren und deren Veranstaltung zu stören. Bei einer früheren Veranstaltung der Burschenschaft und einer Gegendemonstration im Februar 2017 habe die Polizei nach den dem Gericht vorliegenden Verlaufsberichten und Stellungnahmen in der Form einer Polizeiabsperrung einschreiten müssen.

Angesichts des erheblichen „Provokationspotenzials“ habe die Stadt zu Recht verfügt, dass eine Trennung der Veranstaltungen von einer „Wurfweite“ erforderlich ist. Für die Verlegung der Gegendemonstration in westlicher Richtung spreche, dass der Demonstrationszug des ASTA ebenfalls westlich des Burschenschafts-Gebäudes ende. Würde die Demonstration in östliche Richtung verlegt, würden Rettungswege versperrt. Die Demonstration werde durch die Verlegung auch nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt: Sie finde jetzt in etwa 40 Metern Distanz zu dem Gebäude in dessen Hör- und Sichtweite statt. Die Demonstrantinnen und Demonstranten können, so das Gericht, die Opposition gegen die Veranstaltung der Burschenschaft an diesem Ort wirksam zum Ausdruck bringen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts sei das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich, teilte das Gericht mit.

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