Das Klinikum Braunschweig ist als eines von deutschlandweit nur rund 80 Kliniken zur Versorgung von Patienten mit schwersten Verletzungen zugelassen. Dies hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erklärt, die bei Arbeits- und Wegeunfällen die Kosten der Behandlung trägt. Damit wird einmal mehr die hohe medizinische Kompetenz des Klinikums unterstrichen, diesmal im Bereich der Unfallchirurgie, die von Prof. Dr. Thomas Gösling geleitet wird.
"Ich danke der DGUV für die zu jedem Zeitpunkt konstruktive Zusammenarbeit. Die erhaltene Zulassung tröstet über die manchmal schwierigen baulichen Gegebenheiten unseres Standortes hinweg", meint auch Geschäftsführer Helmut Schüttig. "Wichtig ist, dass wir im ureigensten Sinn des Krankenhauses, der Behandlung von kranken Menschen, absolute Spitzenqualität abliefern. Mit der Verwirklichung des Zwei-Standorte-Konzeptes werden wir dann einer der modernsten Maximalversorger in Deutschland."
Unfallverletzte mit schwersten Verletzungen, wie z. B. Polytraumata, Amputationsverletzungen, Schädel-Hirn-Verletzungen, Wirbelsäulenbrüche mit Querschnittslähmung, benötigen eine sofortige, kompetente und spezialisierte unfallmedizinische Behandlung. Dabei sind hohe Ansprüche sowohl an das Personal als auch an die räumliche und technische Ausstattung der Krankenhäuser verbunden. Mit Einführung des neuen "Schwerstverletzungsartenverfahren" (SAV) werden zukünftig Patienten nach Arbeits- und Wegeunfällen ausschließlich in hierfür speziell zugelassenen Krankenhäusern behandelt.
Damit zählt das Klinikum Braunschweig jetzt zu den wenigen Krankenhäusern in Deutschland, in dem die Behandlung schwerstverletzter Menschen den höchsten Ansprüchen der Gesetzlichen Unfallversicherung genügt.
"Wir freuen uns mit dem Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie, Prof. Dr. Thomas Gösling, und dem gesamten Team der Unfallchirurgie am Klinikum Braunschweig eine personenbezogene SAV-Zulassung mit höchster unfallchirurgischer Kompetenz vorhalten zu können", so Prof. Dr. Horst Kierdorf, Ärztlicher Direktor des Klinikums Braunschweig.
Besonders erfreulich für die Region Braunschweig ist, dass durch die SAV-Zulassung schwer- und schwerstverletzte Patienten diese hochspezialisierten unfallchirurgischen Behandlungen im Klinikum Braunschweig in Heimatnähe erhalten und weitere Verlegungen nicht erforderlich sind. Auch Spätfolgen nach Verletzungen können am Klinikum erfolgreich behandelt werden.
"Wir haben in den letzten vier Monaten für die speziellen berufsgenossenschaftlichen Gegebenheiten im laufenden Betrieb umgebaut", erläutert Chefarzt Professor Gösling. "Wir sind für die Behandlung Schwerstverletzter mit dem Gütesiegel "Überregionales Traumazentrum" zertifiziert und behandeln Schwerstverletzte. Dies war innerhalb des BG-Verfahrens übergangsweise jedoch nicht möglich. Bis zur endgültigen Fertigstellung mussten wir in dieser Zeit einige Patienten nach Hannover verlegen".
Die fachliche Qualifikation in der Behandlung komplexer Verletzungsmuster war seitens der Berufsgenossenschaft zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Hierzu zählt nicht nur der operative Bereich, sondern insbesondere auch die Nachbehandlung.
Die Klinik hat in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband vor über drei Jahren eine Rehabilitationssprechstunde für Unfallverletzte der Berufsgenossenschaften implementiert. Hier wird in Zusammenarbeit zwischen Patient, Arzt, Berufsgenossenschaft und qualifiziertem Arbeitstherapeut ein Rehabilitationsplan für die berufliche Wiedereingliederung erstellt. "Der Patient steht hierbei im Mittelpunkt und ist als Partner in der Erstellung des Konzeptes zu sehen", betont Oberarzt Dr. Thomas Schmelzle, der die entsprechende Reha-Sprechstunde betreut. Weitere Berufsgenossenschaften haben sich nun angeschlossen.
Neuordnung des Heilverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung
Bislang war das stationäre Heilverfahren zweistufig. Neben der durchgangsärztlichen Versorgung an Krankenhäusern (stationäres Durchgangsarztverfahren - DAV) gab es für alle schwereren Verletzungen die Versorgung an Krankenhäusern, die am so genannten Verletzungsartenverfahren (VAV) teilnahmen.
Nun wird das Heilverfahren in ein dreistufiges System überführt. Neben dem DAV und VAV gibt es dann ein herausgehobenes Verfahren für die Versorgung schwerster und komplexer Verletzungsmuster: das neue Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV).
Hintergrund dieser Neuausrichtung in den Heilverfahren sind u. a. die steigenden Anforderungen an die Qualität der Versorgung. Maßstab waren dabei die Qualitätsvorgaben der Trauma-netzwerke der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie. Diese Anforderungen werden nur von wenigen der mehr als 2.000 deutschen Kliniken erfüllt. "Durch eine flächendeckende Bildung von Traumanetzwerken in Deutschland wird die Versorgung von Schwer- und Schwerstverletzten nachweisbar verbessert. Die am Traumanetzwerk Südost Niedersachsen beteiligten zertifizierten Kliniken erfüllen speziell definierte Qualitätsrichtlinien", erläutert Prof. Gösling, der auch der Leiter des überregionalen Traumazentrums des Klinikums Braunschweig ist.
Die gesetzliche Unfallversicherung nimmt eine sehr aktive Rolle in der Steuerung des Heilverfahrens ihrer Versicherten ein und kontrolliert die Umsetzung der umfangreichen Vorgaben regelmäßig direkt vor Ort.
Die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie
Die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie hat mehr als 100 Betten, eine eigene Intensivstation, einen Hubschrauberlandeplatz und betreut in enger Kooperation mit der Kinderklinik seit 2007 ein kindertraumatologisches Zentrum.
Der Klinik angegliedert ist die Abteilung für Plastische, Ästhetische- und Handchirurgie.
Die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädische Chirurgie ist als eines von knapp 100 zertifizierten, überregionalen Traumazentren in Deutschland das einzige in der Region Braunschweig. Das überregionale Traumazentrum stellt die höchste Versorgungsstufe dar. In der unfallchirurgischen Notaufnahme ist eine 24-stündige Dienstbereitschaft sichergestellt. Die Klinik ist Standort eines mit Ärzten der Unfallchirurgie besetzten Notarzteinsatzfahrzeuges.