Braunschweig. Um Patienten sowie Mitarbeitende weiterhin zu schützen, verlängert das Städtische Klinikum Braunschweig trotz bundesweit und regional sinkender Infektionszahlen das allgemeine Besuchsverbot bis zum 30. Juni 2021. Das teilte das Klinikum am Donnerstagnachmittag mit.
Auch wenn die gesunkene Sieben-Tage-Inzidenz der Region zahlreiche Lockerungen zur Folge hat, hält das Klinikum aufgrund seines Status als Maximalversorger mit kritischer Infrastruktur an dem Besuchsverbot fest, um weder Patienten noch Mitarbeitende einem Ansteckungsrisiko auszusetzen. „Sicherheit geht vor Schnelligkeit“, so der Ärztliche Direktor Dr. Thomas Bartkiewicz. „Wir danken allen Angehörigen und Patienten für das Verständnis. Wir sind uns bewusst, dass unsere Entscheidung für viele bestimmt nicht leicht ist. Weitere Schritte hängen von der Entwicklung der Intensivbelegungen und Neuinfektionen ab."
Das Besuchsverbot gilt befristet bis einschließlich Mittwoch, 30. Juni 2021. Die verschärfte Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen. Besucherstopp bedeutet, dass vorerst grundsätzlich keine Besuche an allen Standorten des Klinikums Braunschweig möglich sind.
Ausnahmeregelungen
Ausnahmen sind in besonderen Situationen nach Absprache mit dem/der diensthabenden Arzt/Ärztin der jeweiligen Station und unter Berücksichtigung der Hygieneregelungen möglich. Wir weisen darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher mit Sondergenehmigung (Intensiv, Palliativ, Schwangeren-begleitung) beim Betreten des Klinikums eine FFP2-Maske tragen müssen.
Dies betrifft:
- Geburtsklinik: Eine Begleitperson darf weiterhin bei der Geburt im Kreißsaal mit dabei sein.
- Kinder- und Jugendmedizin: Ein Elternteil als Begleitperson kann mit aufgenommen werden.
- Intensiv- und Palliativstationen: Der Besuch durch Angehörige wird individuell in Absprache mit der jeweiligen Station geregelt.
- Ausnahmen gelten auch bei der Betreuung durch Sorgeberechtigte.
Für alle Personengruppen, die das Gelände des Klinikums betreten, ist das Tragen eines sogenannten medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder von FFP2/KN95-Masken Pflicht. Stoffmasken sind nicht erlaubt.
Abgabe von frischer Wäsche
Die Abgabe von Frischwäsche für die Patientinnen und Patienten ist an den Standorten Holwedestraße und Celler Straße wie folgt möglich: Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 13 Uhr.
Am Standort Salzdahlumer Straße sind die Abgabezeiten für frische Wäsche und Dinge des persönlichen Bedarfs Montag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr. Die gepackten Taschen sind im Eingangsbereich dem Sicherheitsdienst zu übergeben.
Geplante Aufenthalte und Operationen
Geplante Untersuchungen und Behandlungen sind vom Besucherstopp nicht betroffen und finden weiterhin statt. Begleitpersonen in der Zentralen Notaufnahme, in der Unfallchirurgischen Notaufnahme und in den Ambulanzen. Begleitpersonen sind in den Wartebereichen der Notaufnahmen und Ambulanzen nur zugelassen, sofern sie minderjährige Kinder, demente/mental eingeschränkte oder behinderte Patientinnen und Patienten begleiten oder für Patientinnen/Patienten mit Sprachbarriere Dolmetscheraufgaben übernehmen müssen. Im Übrigen ist den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Auch für diese Personengruppe ist das Tragen eines sogenannten medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder von FFP2/KN95- Masken Pflicht.
Notfälle
Bei Notfällen können weiterhin die Zentrale Notaufnahme in der Salzdahlumer Straße und die Unfallchirurgische Notaufnahme in Holwedestraße aufgesucht werden. Auch der Bereitschaftsärztliche Notdienst, der Augen- sowie der Kinderärztliche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung sind weiterhin am Standort Salzdahlumer Straße erreichbar.
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