Braunschweig. "Lass uns heiraten – und Steuern sparen!" Für viele Paare, die sich lieben und ohnehin zusammen bleiben wollen, sind finanzielle Vorzüge ein weiterer Grund für die Ehe. Allerdings muss man ein paar Dinge beachten, um am Ende nicht noch draufzuzahlen, das sagte Frau Brennecke von der Vlh Braunschweig (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.) im Gespräch mit BraunschweigHeute.de
Sondertarife für Eheleute bei Auto-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, da kann schon einiges rausgeholt werden. Der vielleicht größte Vorteil liege aber bei der Einkommensteuer, so Brennecke. Bei verheirateten Paaren greift das Ehegattensplitting. "Es ist eigentlich ganz einfach: Das Finanzamt zählt das Jahreseinkommen der Eheleute zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für eine Hälfte die Einkommenssteuer. Der Betrag wird dann wiederum verdoppelt und muss gezahlt werden.", erzählt die Expertin. Wird jeder einzeln abgerechnet, so sei der Betrag oft höher. Grundvoraussetzung für das "Splitting" ist, dass ein Paar verheiratet ist und sich bei der Steuererklärung "zusammen veranlagen" lässt. Die Expertin rät sich aber eins vor Augen zu führen: "Das Ehegattensplitting hilft hauptsächlich Paaren, bei denen der eine eher viel und der andere eher wenig verdient." Das sollte im Vorfeld immer berücksichtigt werden. Dazu müsse man wissen, dass man beim Ehegattensplitting die Wahl zwischen drei Steuerklasse-Kombinationen hätte. (IV und IV, III und V, IV und Iv mit Faktor). Wann sich welche Kombination lohnt, würde auch immer vom Verdienst der Partner abhängen. Seit 2014 gilt das Ehegattensplitting im übrigen auch für eingetragene Lebenspartner. Der Splittingvorteil kann außerdem rückwirkend bis ins Jahr 2001 geltend gemacht werden.
Komm, wir heiraten uns reich
von Robert Braumann