Braunschweig. Die Verwaltung wird in den nächsten Tagen publikumsintensive Einrichtungen in der Innenstadt anschreiben und um Auskunft bitten, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften eine Videoüberwachung betreiben und für welchen Zeitraum die Aufnahmen gespeichert werden. Mit diesem Testlauf einer koordinierenden Stelle sollen die Standorte von Videokameras aus dem privaten und gewerblichen Bereich aufgelistet und der Polizei übermittelt werden, um die Aufklärung von Straftaten zu unterstützen.
„Das ist ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt“, sagte Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann. „Wir wollen zusammentragen, an welchen Orten in der Stadt Videokameras das Geschehen erfassen, damit im Falle einer Straftat auch alle Aufzeichnungen, nicht nur die der polizeilichen Kameras, zur Verfügung stehen.“ Es komme darauf an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ereignisse wie Gewalt gegen Passanten zu verhindern oder später aufzuklären.
Aktuell haben sich auch der Deutsche Städte-und Gemeindebund (DStGB) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) für den Ausbau der Video-Überwachung im öffentlichen Raum ausgesprochen. „Ich unterstütze diese Forderung in vollem Umfang“, sagte der OB weiter. Dabei gehe es nicht um eine flächendeckende Videoüberwachung, sondern um den gezielten Einsatz von Kameras an so genannten Kriminalitätsschwerpunkten. Diese könnten helfen, Straftaten zu verhindern und begangene aufzuklären.
Den Bürgern Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, sei vorrangig eine Aufgabe, die von Polizei und Kommunen gemeinsam wahrgenommen werde, betonte der OB. Die Einrichtung einer Koordinationsstelle bei der Stadt Braunschweig, die Standorte von Videokameras etwa in Warenhäusern, Banken oder Schalterhallen registriert und der Polizei übermittelt, sei eine gute Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen beiden Behörden zu intensivieren und ihre Effektivität zu steigern.
Die Abfrage zur Zusammenstellung von Kamera-Standorten in Braunschweig wird auf die publikumsintensiven Einrichtungen beschränkt, die in der Innenstadt im Umfeld von bekannten, so genannten Kriminalitätsschwerpunkten liegen, an denen die Polizei bereits Videoüberwachungen durchführt, nämlich an den Standorten Sack, Domplatz, Bohlweg und Wallstraße. Die Verwaltung weist die Adressaten darauf hin, dass die erbetenen Informationen an die Polizei weitergeleitet werden sollen und die Informationen über Videoaufnahmen und Datenspeicherung freiwillig sind.
mehr News aus Braunschweig