Braunschweig. Ganze Krähenfamilien machen es sich regelmäßig in den Bäumen gemütlich – oft leider direkt über dem eigenen Fahrzeug. Die Konsequenz: das Auto muss durch die Waschstraße. Der Stadtverwaltung sei die Problematik bekannt, heißt es. Doch eine praktikable Lösung gebe es dafür nicht.
Im Stadtgebiet von Braunschweig sind vor allem Saat- und Rabenkrähen verbreitet. Saatkrähen sind Koloniebrüter deren Nist- und Ruhestätten ganzjährig geschützt sind, da sie regelmäßig wieder genutzt werden. Rabenkrähen sind hingegen keine Koloniebrüter, sie bilden Reviere. "Die Niststätten der Rabenkrähen sind somit nur während der Brut- und Aufzuchtzeit geschützt und könnten anschließend entfernt werden. Eine Entfernung der Nester von Rabenkrähen nach Ausflug der Jungvögel ist aber nicht effektiv, da ohnehin jedes Jahr neue Nester errichtet werden", teilt Pressesprecher Rainer Keunecke mit.
Vergrämung verboten
"Eine Vergrämung der Tiere ist grundsätzlich verboten. Denn bei sämtlichen einheimischen Vögeln, auch den Krähenvögeln, handelt es sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten um besonders geschützte Tierarten", so Keunecke. Darüber hinaus seien potentielle Vergrämungsmaßnahmen kaum wirksam. "Auch ein Rückschnitt der Bäume würde das Problem nicht grundlegend lösen, sondern allenfalls verlagern. Eine praktikable Lösung für die in der Regel punktuelle Verschmutzungsproblematik ist bisher nicht gefunden."