Braunschweig. Das Land gründete im Jahr 2005 die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und beauftragte diese, die Verwaltung von zwei historischen Stiftungen zu übernehmen. Nun übt der Landesrechnungshof Kritik am Paradigmenwechsel der Stiftung. Es ist darüber hinaus die Rede davon, dass die Stiftung nicht mehr im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben gehandelt habe.
„Die Stiftung setzte die Verwaltungspraxis der Bezirksregierung nicht nur fort, sondern erweiterte über die gesetzlichen Vorgaben hinaus sukzessive ihre Aufgabeninhalte und Schwerpunktsetzungen“, heißt es im Bericht der Prüfer. Seit dem Jahr 2009 entfielen hierauf Ausgaben von mehr als 3 Millionen Euro wird kritisiert. Nach den gesetzlichen Vorgaben sei es Aufgabe der Stiftung, die vormals rechtlich selbstständigen Stiftungen Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds und Braunschweig-Stiftung zu verwalten. Intention des Landes sei es gewesen, dass diese „eine eigene Verwaltung unter dem Dach einer fusionierten Stiftung des öffentlichen Rechts als deren Rechtsnachfolger erhalten, ohne die Zweckbindung ihres Stiftungsvermögens [...] aufzugeben“.
Kritik am Paradigmenwechsel
Im Gegensatz zur ursprünglichen Intention des Landes, nach der die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz vor allem Aufgaben der ehemaligen Bezirksregierung fortführen sollte, definiere die Stiftung ihre Rolle inzwischen nicht mehr lediglich als „bloße Fortsetzung oder auch nur Neugestalt ihrer Ausgangsinstitutionen“, sondern als „etwas völlig Neues“. So hätte sie in den vergangenen Jahren zunehmend Aufgaben wahrgenommen, die aus Sicht der Finanzkontrolle weit über ihren gesetzlichen Auftrag einer Verwaltung der Teilvermögen hinausgingen. Weder der Betrieb eines Wissenschaftsinstituts noch die Durchführung eigener Kulturprojekte in den Liegenschaften der Teilvermögen werden nach Auffassung des Prüfer von dem originären gesetzlichen Auftrag der Stiftung erfasst, die Teilvermögen zu verwalten und deren Stiftungszwecke zu erfüllen. Auch einige Buchungen seien nicht wie vorgegeben getätigt worden. Angesichts der aufgezeigten Fehlentwicklungen sei es erforderlich, dass die Stiftung ihre finanzwirksamen Aktivitäten künftig auf das für die Erreichung des Stiftungszwecks und für eine ordnungsgemäße Verwaltung gebotene Maß beschränkt. "Hierzu ist es notwendig, das Aufgabenprofil der Stiftung zu konkretisieren. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis sollte der Stiftungsrat diesen Anpassungsprozess als Beschluss- und Aufsichtsgremium intensiver begleiten. Darüber hinaus muss das Ministerium für Wissenschaft und Kultur erforderlichenfalls durch rechtsaufsichtliche Maßnahmen sicherstellen, dass die Stiftung die rechtlichen Vorgaben beachtet", so die Prüfer.
Hoffmann: Handeln so wie gewollt
Der Präsident der Stiftung, Dr. Gert Hoffmann, und ihr Direktor, Tobias Henkel, nahmen am Donnerstag Stellung zu den Vorwürfen. Henkel räumt ein, dass es sicherlich eine Reihe von Buchungen gab, die hätten anders laufen können. Da sei die Kritik angebracht. Man habe die Dinge aber bereits umgestellt, insofern sei das Problem vom Tisch. Hoffmann ergänzte: "Man hat hier sehr grundsätzlich unsere Arbeit kritisiert. Wenn man es zuspitzt, steht im Raum, dass wir rechtswidrig handeln würden und das tun wir keinesfalls." Der Paradigmenwechsel sei durchaus da, dieser sei aber schon mit der Gründung der Stiftung eingeleitet worden und schon damals sei es nicht die politische Intention gewesen, dass die Stiftung lediglich die Aufgaben der damaligen Bezirksregierung fortführen sollte. "Die Stiftung ist ein Kind des politischen Willens, eine Kompensation aufgrund unserer Kritik an der Auflösung der Bezirksregierung. Sie sollte nicht nur ein rein bürokratisches Element sein, sondern ein Organ, dass sich auf dem Gebiet Heimatpflege, Kultur und Geschichte engagiert", so Hoffmann. "Der Präsident sollte der Sprecher in diesem Bereich sein und es wurde ein Stiftungsrat gegründet, der die Region vertreten soll." Hier wären viele Vertreter aus den unterschiedlichsten Bereichen involviert. Das hätte man für eine reine Fortführung der Bezirksregierung nicht gebraucht. „Deshalb der Hinweis an die Prüfer, beschäftigt euch mehr mit der Entstehungsgeschichte, dann wird auch klar, alles was wir machen ist rechtlich gedeckelt.“ Es werde dann schnell klar, dass es nicht nur um den Auftrag gegangen sei ein bisschen Verwaltung zu spielen. Von daher nehme man die Kritik an den Buchungen an, nicht aber an der grundsätzlichen Arbeit der Stiftung und der Ausrichtung. Er habe durchaus eine Erklärung für die nun aufkommende Kritik, diese wolle er aber Öffentlich nicht äußern, so Hoffmann weiter.