Braunschweig. Die Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen einer Haushaltsklausur am Montag die Planungen für den kommenden Doppelhaushalt für die Jahre 2022/2023 vorgestellt. "Die kommunizierten Beschlüsse werden vom Niedersächsischen Städtetag in seiner Stellungnahme zur Haushaltsklausur völlig zu Recht als Generalangriff auf die kommunale Finanzausstattung bezeichnet", bewertet Erster Stadtrat und Stadtkämmerer Christian Geiger diese Planungen in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen, die am Freitag an den Rat der Stadt Braunschweig geschickt wurde. Das berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung.
Neben dem nach wie vor ungelösten Problem unzureichender Investitionsförderung für Krankenhäuser ist auch noch die dauerhafte Reduzierung der kommunalen Finanzausstattung durch Verringerung des Landeszuschusses nach § 5 des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch (SBG) II geplant. Dieser Zuschuss ist im Jahr 2005 im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des SGB II eingeführt worden. Im Zuge der damaligen Zusammenlegung der Arbeitslosen- mit der Sozialhilfe sind den Kommunen zusätzliche Lasten im Bereich der Wohnkosten auferlegt worden. Diese sollten durch den Landeszuschuss ausgeglichen werden. Seither unterlag der Zuschuss einigen Schwankungen. Seit 2017 beträgt er 142,8 Mio. Euro pro Jahr für die niedersächsischen Kommunen.
Abschaffung der Ausgleichsleistung
"Die Landesregierung plant nun eine stufenweise Rückführung in den Jahren 2022 bis 2024 auf Null, obwohl die Belastungen im Bereich der Wohnkosten noch fortbestehen werden", kritisiert Geiger. Auf die Stadt Braunschweig entfällt aktuell ein Anteil von 5,5 Mio. Euro. Im Corona-Jahr 2020 hatte das Land die Kommunen durch zusätzliche Finanzausgleichsleistungen in Höhe von 598 Mio. Euro unterstützt. Dabei ist festgelegt worden, dass ein Teilbetrag von 348 Mio. Euro später durch Verrechnungen mit Finanzausgleichszahlungen von den Kommunen zurückerstattet werden sollte. Damit sollte den Kommunen ein nicht rückzahlbarer Betrag von einmalig 250 Mio. Euro belassen bleiben.
"Zwar besteht zu der vorstehend genannten Ausgleichsleistung kein inhaltlicher Zusammenhang, jedoch würden durch die Abschaffung der Ausgleichsleistung den niedersächsischen Kommunen in den nächsten drei Jahren insgesamt 278,4 Mio. Euro entzogen werden", hebt der Stadtkämmerer hervor. "Dieser Betrag übersteigt damit rechnerisch den im vergangenen Jahr gewährten, nicht zurückzuzahlenden Betrag zur Corona-Stabilisierung. Faktisch holt sich das Land also die Corona-Unterstützung im Finanzausgleich nicht nur anteilig zurück, sondern mehr als vollständig und außerdem ohne jede zeitliche Begrenzung."
"Land kassiert das, was der Bund den Kommunen geben wollte"
Zudem konterkariere das Land Niedersachsen damit die vom Bund aus guten Gründen gewährte Entlastung der Kommunen von den langjährig immens angestiegenen Sozialkosten, die gerade erst im vergangenen Jahr mit Zustimmung des Bundesrates eingeführt wurde. Seitdem tragen die Kommunen statt der bisherigen Hälfte ein Viertel der Kosten der Unterkunft im SGB II. Diese Entlastung beträgt in Braunschweig etwa 12,5 Mio. Euro. Hierzu Geiger: "Es ist schon bitter, wenn das für die angemessene Finanzausstattung seiner Kommunen vorrangig zuständige Land nun nach einer nur minimalen Schamfrist die knappe Hälfte von dem dauerhaft einkassieren will, was der Bund den Kommunen geben wollte und gerade nicht den Ländern.
Das Land greife mit der stufenweisen Abschaffung der Ausgleichsleistung seiner im Jahr 2005 begründeten Zahlungsverpflichtung dauerhaft in die kommunalen Kassen. Für die niedersächsischen Kommunen führe das zu unbefristeten jährlichen Mindererträgen von rund 142,8 Mio. Euro oder über 700 Mio. Euro pro Kommunalwahlperiode.