Braunschweig. Ab 1. Januar 2020 erhalten Empfänger von Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr Geld. Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für Kinder und Jugendliche. Dies teilt die Stadt Braunschweig mit.
Demnach würden Alleinstehende / Alleinerziehende: 432 Euro (+ 8 Euro) (Regelbedarfsstufe 1), Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 389 Euro (+ 7 Euro) (Regelbedarfsstufe 2), Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 345 Euro (+ 6 Euro) bzw. nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 345 Euro (+ 5 Euro) (Regelbedarfsstufe 3), Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 328 Euro (+ 6 Euro) (Regelbedarfsstufe 4), Kinder von 6 bis 13 Jahren 308 Euro (+ 6 Euro) (Regelbedarfsstufe 5) und Kinder von 0 bis 5 Jahren 250 Euro (+ 5 Euro) (Regelbedarfsstufe 6) erhalten.
Daneben gebe es für Bewohner von stationären Einrichtungen (zum Beispiel Pflegeheimen) Änderungen bei der Bekleidungsbeihilfe. Ab 1. Januar würden diese eine monatliche Bekleidungspauschale von 23,50 Euro erhalten. Bewohner von Einrichtungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel SGB XII würden monatlich 35,00 Euro erhalten. Diese Änderungen würden automatisch berücksichtigt werden und mit den Leistungen für den Monat Januar 2020 ausgezahlt.
Leistungen der Sozialhilfe steigen
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