Leistungsmissbrauch: Jobcenter setzt Dokumentenprüfgeräte ein


Bisher kam es in Braunschweig noch zu keinen Fällen. Symbolbild: Archiv
Bisher kam es in Braunschweig noch zu keinen Fällen. Symbolbild: Archiv | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. In den letzten Jahren habe nach Angaben des Jobcenters Braunschweig der Leistungsmissbrauch überwiegend von organisierten EU-Bürgern im Rechtskreis SGB II bundesweit erhebliche Ausmaße angenommen. Obwohl in Braunschweig noch keine Fälle festgestellt wurden, wird ab August en Dokumentenprüfgerät eingesetzt.


Dieses Dokumentenprüfsystem wird von der Bundesdruckerei angeboten und gilt als effizientes und sicheres System. Es soll weltweit alle Arten von maschinenlesbaren Ausweisen, Identitätskarten, Aufenthaltstiteln, Visa, Kartenführerscheinen und Reisepässen erkennen und 1.700 verschiedene Typen aus über 198 Ländern unterscheiden können.

Insbesondere in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kommen sie in den Jobcentern zum Einsatz. Im letzten Jahr hatten vier Jobcenter bundesweit die Geräte angeschafft, zwischenzeitlich sind es sechsundsechzig, Tendenz steigend. Aber auch der Bundesgrenzschutz, die Ausländerbehörden und die Polizei bedienen sich sehr häufig dieser Geräte.

Die Handhabung ist einfach: Das jeweilige Ausweisdokument wird mit dem Prüfgerät eingelesen und nach wenigen Sekunden steht das Prüfergebnis bereits fest. Sind Auffälligkeiten zu verzeichnen, wird die ausländerrechtliche Sachbearbeitung der Kriminalpolizei eingeschaltet, um weitere Ermittlungen anzustellen. Im Vorfeld wurde dieses Verfahren mit der Kriminalpolizei und der Ausländerbehörde abgestimmt. Außerdem werden alle Mitarbeiter noch
an einer mehrstündigen Schulung der Polizei teilnehmen, um die verschiedenen Ausweisarten und deren etwaige Auffälligkeiten leichter erkennen zu können.

Mit der Aufstellung der Geräte werden Hinweisschilder angebracht, die jeden Kunden darauf aufmerksam machen, dass seine Ausweispapiere vor der Beratung einer Prüfung unterzogen werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Geräte und die dazugehörige Software keine Bedenken, da national unterschiedliche Datenschutzgesetze sowie länderspezifische Vorgaben zur Abwehr von Geldwäschedelikten vom System automatisch berücksichtigt werden.


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