Letzte Generation war wieder auf der Straße: Das erwartet die Aktivisten jetzt

Trotz Allgemeinverfügung waren sie wieder auf der Straße. regionalHeute.de fragte bei der Stadtverwaltung nach, was das für Konsequenzen haben wird.

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Die Aktivisten der Letzten Generation bremsten erneut den Verkehr aus.
Die Aktivisten der Letzten Generation bremsten erneut den Verkehr aus. | Foto: Letzte Generation

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig hat auf die unzähligen Protestaktionen der Letzten Generation reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt ganz ausdrücklich unangemeldete Versammlungen dieser Gruppierung. Am gestrigen Mittwoch widersetzten sich die Aktivisten dagegen und gingen dennoch auf die Straße. regionalHeute.de fragte bei der Stadtverwaltung nach, was dies nun für Konsequenzen haben wird.



Bis zu 3.000 Euro Bußgeld hatte die Stadt angedroht, wenn sich die Aktivisten nicht an die Allgemeinverfügung halten. Dies schien die Letzte Generation allerdings nicht abzuschrecken. Am gestrigen Mittwoch gingen sie erneut auf die Straße. Dafür nahmen sie den sogenannten "Earth Overshoot Day" (Erdüberlastungstag) zum Anlass. Damit ist der Tag im Jahr gemeint, an dem die globalen Ressourcen, die sich innerhalb eines Jahres regenerieren können, erschöpft sind.

Der Anlass mache aber keinen Unterschied, so die Stadt auf Anfrage von regionalHeute.de, in der Allgemeinverfügung heiße es, dass sie sich auf "Versammlungen unter freiem Himmel der Gruppe 'Letzte Generation' oder ähnliche Versammlungen zum Klimaprotest im Stadtgebiet von Braunschweig" bezieht. Insofern kommt sie auch bei dieser Aktion zum Tragen.

Wird das Versammlungsrecht eingeschränkt?


Bereits kurz nach der Protestaktion gab es Kritik seitens der BIBS. Sie stellte sich hinter die Letzte Generation und forderte die Stadt auf, die Allgemeinverfügung wieder zurückzunehmen. Sie kritisiert, dass diese "eine erhebliche Einschränkung von spontanen Aktionen der Aktivist*innen, die in friedlicher Form öffentlichkeitswirksam auf die dramatische Situation der Klimakrise aufmerksam machen, bedeutet".

Dazu äußerte sich nun auch die Stadt, sie habe mehrfach deutlich gemacht, worum es bei der Verfügung geht: "Das Recht auf Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen mit dem Ausschluss von Gefährdungen für die Allgemeinheit. Eine für den heutigen Tag rechtzeitig angezeigte Versammlung des Klimanetzwerks zum Global Overshoot Day zeigt, dass Versammlungen zu dem Thema stattfinden können."

Wie reagiert die Stadt jetzt?


regionalHeute.de fragte auch nach, ob die Aktivisten nun das festgelegte Bußgeld zahlen müssen. Wie die Stadt mitteilte, würde dies allerdings zunächst von den Ermittlungen der Polizei abhängig sein: "Zunächst einmal hat jetzt die Polizei Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einer Straftat (Nötigung) eingeleitet. Nur wenn diese nicht weiterverfolgt werden, werden die Fälle an die Stadt weitergegeben und als Ordnungswidrigkeiten verfolgt, da eine Doppelbestrafung nicht zulässig und eine Strafverfolgung immer vorrangig ist."

Polizei ermittelt wegen Nötigung


Wie die Polizei mitteilte, habe es sich bei der Aktion um einen "Slow Walk" auf der Wolfenbütteler Straße gehandelt. Der Protest wurde von der Polizei als Versammlung deklariert und die Beteiligten aufgefordert, den Ort auf den Gehweg zu verlegen. Dieser Aufforderung seien die Akteure nicht nachgekommen, worauf sie von der Fahrbahn geleitet worden sind.

Die Personalien der Beteiligten wurden aufgenommen. Die Ermittlungen werden nun zeigen, ob durch die Protestaktion eine strafbare Nötigung vorgelegen hat. Sollte dies der Fall sein, wird dies strafrechtlich verfolgt werden. Andernfalls könnte die Stadt einschreiten und entsprechende Bußgelder erheben.


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