Lieferdienst im Lockdown: Stadt vergibt temporäre Haltegenehmigungen an Braunschweiger Gastronomen

Zusätzlich erstattet die Braunschweig Stadtmarketing GmbH bereits bezahlte Beiträge zur Nutzung von Freisitzflächen in der Innenstadt an die Gastwirte.

Bereits bezahlte Beträge für Freisitzfächen in der Innenstadt werden erstattet. Symbolbild.
Bereits bezahlte Beträge für Freisitzfächen in der Innenstadt werden erstattet. Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. Ab sofort können Braunschweiger Gastronominnen und Gastronomen wieder eine vorübergehende Haltegenehmigung beantragen, die ihnen die Auslieferung im erneuten Lockdown vereinfachen soll. Das Angebot richtet sich an diejenigen Betriebe, die für die Zeit der Schließungen einen Lieferdienst anbieten. Zudem erstattet die Braunschweig Stadtmarketing GmbH bereits gezahlte Beiträge zur Nutzung von Freisitzflächen in der Innenstadt für die Geltungsdauer der Verordnung zurück, wie sie in einer Pressemitteilung berichtet.


Als Reaktion auf die erneut von der Regierung verfügten Restaurantschließungen ermöglicht die Stadt Braunschweig wie schon im Frühjahr die kurzfristige Ausstellung von kostenlosen Ausnahmegenehmigungen zum Be- und Entladen. Damit können Braunschweiger Gastronominnen und Gastronomen, die einen Lieferdienst anbieten, für den Warenverkehr am eigenen Ladengeschäft und für die Auslieferung beim Kunden bis zu zehn Minuten auch auf vielen ansonsten gesperrten Flächen halten. Die Wirksamkeit der Genehmigungen ist an die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen gebunden, sodass sie automatisch verfallen, sobald die Schließungen aufgehoben werden.

Rückerstattung von Sondernutzungsentgelten


Darüber hinaus erstattet das Stadtmarketing bereits gezahlte Beiträge zur Nutzung von Freisitzflächen für die Geltungsdauer der Verordnung zurück. „Da den Betrieben aufgrund der aktuell geltenden Verordnung eine Nutzung der Freisitzflächen unmöglich ist, haben wir uns für diesen Schritt entschieden“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. „Betroffene Gastronominnen und Gastronomen müssen dafür nichts weiter tun. Wir werden uns direkt bei ihnen melden und das weitere Vorgehen klären.“

Weitere Informationen und Ansprechpartner zur Haltegenehmigung, zur Rückerstattung von Entgelten oder zur Beantragung von Freisitzflächen im Winter sind hier zu finden.




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