LKR: Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist Angriff auf Freiheit


Foto: LKR
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Braunschweig. Uns erreichte ein offener Brief von Frank Weyhers von der Partei Liberal-Konservative Reformer an die Mitglieder des Deutschen Bundestages in der Region Braunschweiger Land zum Thema „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ . Wir veröffentlichen diesen ungekürzt:


An die Mitglieder des Deutschen Bundestages,
anlässlich der Abstimmung über das Maas'sche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in dieser Woche möchte ich Sie an den Artikel 5 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erinnern:
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel schreibt hierzu: "Das bei Medien, Verbänden und in der Öffentlichkeit auf breite Kritik gestoßene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Justizminister Maas, das ja bereits einstimmig durch das Kabinett ging, stellt einen beispiellosen Anschlag auf die Meinungsfreiheit und einen Generalangriff auf die Gewaltenteilung dar."

Ich bitte Sie darum das NetzDG als Angriff auf die Freiheit mit aller Entschiedenheit abzulehnen.