Braunschweig. Über zwei Jahre ist es her, dass ein Feuer in der Magni-Tiefgarage über 200 Fahrzeuge unbrauchbar machte. Immer noch ist nicht abschließend geklärt, wer welche Kosten am Ende übernehmen muss. Mit unangenehmen Folgen für einige Geschädigte, sie müssen weiter warten.
"Der Gebäudeschaden an der im Eigentum der Stadt Braunschweig stehenden Tiefgarage Magni beläuft sich auf zirka 1,25 Millionen Euro. Hinzu kommen entgangene Einnahmen aus dem Vertragsverhältnis mit Park und Tank von zirka 0,5 Mio Euro. Der Gesamtschaden der Stadt beträgt danach zirka 1,75 Millionen Euro", teilte Stadtsprecher Adrian Foitzik mit. Die Stadt habe den Schaden zum einen gegenüber der Debeka als Haftpflichtversicherer des für den Brand verantwortlichen Fahrzeughalters und zum anderen gegenüber Park und Tank als Betreiberin der Tiefgarage angemeldet. Mittlerweile habe man in den Verhandlungen über die Regulierung der entstandenen Schäden zwischen der Stadt, Park und Tank und der Debeka Einigkeit erzielen können. Durch die beteiligten Fachanwälten müssten aber noch letzte komplizierte Formfragen geklärt werden.
Was ist geplant?
"Ziel der geplanten Vereinbarung ist es, dass die Debeka die Ansprüche der geschädigten Fahrzeugbesitzer bis zu der gesetzlichen Haftungssumme von eine Millionen vorrangig erfüllen kann, unabhängig von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis der Stadt und Park und Tank. Für die Fahrzeugbesitzer hätte das den Vorteil, dass sie die nachgewiesenen Schäden allein mit der Debeka regulieren könnten und nicht auch die Stadt und/oder Park und Tank in Anspruch nehmen müssten." Man bedaure die Dauer der Regulierung, man habe mit ihr aber erst beginnen können, nachdem die für die Sanierung der Tiefgarage entstandenen Kosten bezifferbar waren. Gleich im Anschluss daran habe die Stadt durch ihren Anwalt eine Regulierungsvereinbarung entwerfen lassen und den übrigen Beteiligten im Februar dieses Jahres übersandt. Nun habe man grundsätzlich Einigkeit erzielt.
Zeitnahe Klärung anvisiert
Man sei optimistisch, dass der für den Abschluss der Vereinbarung notwendige Beschluss des Verwaltungsausschusses in der nächsten Sitzung im August gefasst und die Regulierungsvereinbarung anschließend unterzeichnet werden könne, so Foitzik. Weitere Einzelheiten könne man aufgrund der noch nicht vollständig abgeschlossenen Verhandlungen nicht nennen.
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