Braunschweig. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen einen 55-jährigen Braunschweiger ein. Der Mann hatte am gestrigen Montagabend die Notrufzentrale der Feuerwehr angerufen und mitgeteilt, dass er Hilfe benötige. Beim Eintreffen des Rettungspersonals und der Polizei erklärte der Mann, dass er nur mal sehen wollte, wie schnell die Einsatzkräfte seien.
Eine Notlage lag nicht vor. Der Missbrauch von Notrufen kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
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