Berlin/Braunschweig. Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. begrüßt die erzielte Tarifeinigung der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) für einen Tarifvertrag in der Altenpflege in Deutschland. Nach der Gründung des Verbandes im Jahr 2019 wurden noch im selben Jahr die Tarifverhandlungen zwischen BVAP und ver.di über einen repräsentativen Tarifvertrag für die Altenpflege aufgenommen. Am vergangenen Freitag hatte sich die Mitgliederversammlung der BVAP für die Tarifeinigung ausgesprochen. Ziel ist es nun, den Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung des BMAS für alle Arbeitgeber in der Pflege verbindlich zu machen. In deutlicher Abgrenzung zu den bisherigen Pflegemindestlöhnen steigt das Stundenentgelt in vier Schritten für Pflegefachkräfte auf 18,75 Euro und für Pflegehelfer auf 14,40 Euro. Der Urlaubsanspruch erhöht sich auf 28 Tage. Außerdem ist eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro vorgesehen. Der Tarifvertrag soll bis mindestens Mitte 2023 laufen. Dies teilt der AWO-Bezirksverband Braunschweig mit.
„Wir haben einen großen Schritt für die Aufwertung der Pflegeberufe in der Altenhilfe gemacht. Als Gründungsmitglied der BVAP setzt sich der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. seit Jahren für bessere Arbeitsbedingungen ein. Tarifverträge sind hierfür der richtige Weg und schaffen verlässliche Bedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber“, erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes AWO Deutschland e.V. und Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber.
„Die Tarifverträge der AWO sehen oftmals noch bessere Arbeitsbedingungen und weitergehende Regelungen vor, diese bleiben auch in Zukunft unberührt. Der Tarifvertrag ist aber eine wichtige Absicherung nach unten, die den Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten verhindert“, so Fersahoglu-Weber weiter.
Wichtig sei nun eine wirksame Begrenzung der Eigenanteile. Eine bessere Bezahlung der Beschäftigten dürfe nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Hier müsse die Politik schnellstens handeln. Gleichzeitig müssten die Kostenträger die Tarifverträge vollumfänglich in der Refinanzierung anerkennen.
Mehr Geld in der Pflege: Tarifeinigung zwischen BVAP und ver.di
Neben einem höheren Gehalt soll sich auch der Urlaubsanspruch auf 28 Tage erhöhen.
Symbolbild. | Foto: pixabay