Mietzuschüsse sollen den Leerstand in der Innenstadt bekämpfen

Mit Mietzuschüssen die unkompliziert zu beantragen seien, möchte die Stadt Braunschweig den Einzelhandel in die Innenstadt locken.

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Symbolbild | Foto: Jan Borner

Braunschweig. Aus dem Existenzgründerfonds der Stadt Braunschweig sollen künftig auch Mietzuschüsse für die Eröffnung inhabergeführter Geschäfte in der Innenstadt gezahlt werden. Das hat Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa jetzt dem Wirtschaftsausschuss im Vorfeld der Sitzung am 7. September mitgeteilt. In einer Testphase bis zum Sommer 2022 wolle die Stadt erproben, ob die angepasste Förderung einen Beitrag zur Reduzierung von Leerständen und zur Stärkung der Innenstadt leisten könne, teilte die Stadt am heutigen Dienstag in einer Pressinformation mit.


45.000 Euro jährlich stünden aktuell für den Existenzgründerfonds zur Verfügung, mit dem die Stadt seit 2007 Gründerinnen und Gründer beim Start in die Selbstständigkeit unterstütze. Bis zu 7.500 Euro würden pro Gründung oder Unternehmenserweiterung gewährt. Für die Beratung und Abwicklung ist die städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft "Braunschweig Zukunft" zuständig. Bislang stünde das Geld ausschließlich für Investitionskosten zur Verfügung und sei unter anderem an die Bedingungen geknüpft, dass der Betrieb Arbeitsplätze schaffen und seinen Sitz in Braunschweig mindestens drei Jahre lang aufrechterhalten müsse.

Bis zu 1.250 Euro Zuschuss pro Monat


Mit dem Ziel die Innenstadt zu stärken, möchte die Stadt die Förderrichtlinie nun erweitern. Dem Wirtschaftsdezernat zufolge würden künftig bei der Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften innerhalb der Okerumflut auch Mietkosten für die ersten sechs Monate bezuschusst. Die Förderung soll bis zu 50 Prozent der Nettokaltmiete betragen, maximal jedoch 1.250 Euro pro Monat. Der maximale Förderbetrag von 7.500 Euro bliebe somit bestehen.

"Die Erweiterung des Existenzgründungsfonds soll innenstadtaffine Gründungen fördern, kreative Einzelhandelskonzepte unterstützen und einen Beitrag zur Reduzierung von Leerständen leisten", so Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa. Um die Förderung zu beantragen, müssen Interessierte lediglich eine Gewerbeanmeldung, einen Mietvertrag und eine Kurzdarstellung des Konzepts vorlegen. Die Verpflichtung, das Unternehmen für drei Jahre in Braunschweig aufrechtzuerhalten, entfällt.


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