Braunschweig. Ab 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Die Fraktion der GRÜNEN im Rat der Stadt Braunschweig wollte daher in der jüngsten Sitzung wissen, in welchen Bereichen die Stadt Mehrausgaben einplane, ob Haushaltsansätze erhöht werden oder ob aufgrund des Mindestlohnes Leistungseinschränkungen zu erwarten seien.
"Wir begrüßen die Einführung des Mindestlohnes sehr, sehen aber die Notwendigkeit, im Haushalt der Stadt Braunschweig auch die notwendigen Mittel bereitzustellen, um in allen Bereichen das geleistete Angebot aufrecht halten zu können. Das betrifft überwiegend den Jugend-, Sozial- und Kulturbereich. Der Mindestlohn gilt neben den festen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen generell auch für alle stundenweisen Aushilfen (Minijobs), für Volontäre/Volontärinnen und Praktikanten/Praktikantinnen. Ausgenommen sind lediglich Praktika, die schul- oder studien- begleitend sind oder der Berufsorientierung dienen und weniger als drei Monate dauern", erklärte Fraktionsvorsitzender Holger Herlitschke.
Während nach Informationen der GRÜNEN bei den dauerhaft sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Bereich der Stadt und der Freien Träger auch bisher nicht unter 8,50 Euro Mindestlohn gezahlt werde, sei das bei Praktika und stundenweisen Aushilfen nicht immer so. So gebe es zum Beispiel für die sogenannten „Honorarkräfte“ im Jugendbereich und bei Ferienaktionen höchst unterschiedliche Regelungen. Und die „Übungsleiterpauschale“ lasse viel Spielraum, um Bezahlungen weit unter Mindestlohn zu tätigen, deutlich über den Bereich einer ehrenamtlichen Tätigkeit hinaus. Oft würden diese Tätigkeiten aus generellen Haushaltsansätzen wie „Ferien in Braunschweig“ oder Zuschüssen bezahlt. Die Notwendigkeit der Anhebung der Bezahlung auf den Mindestlohn würde damit zwangsläufig die Anzahl der bezahlten Stunden und das Leistungsangebot schmälern - wenn man nicht entsprechend gegensteuere.
Wie Dezernent Claus Puppert erklärte, habe das Mindestlohngesetz keine Auswirkungen für die bei der Stadtverwaltung abgeschlossenen Arbeitsverträge, da diese den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst unterlägen. Sämtliche bei der Stadt angebotenen Praktika fielen unter die Ausnahmetatbestände. In den Gesellschaften, die von der Stadtverwaltung im Bereich des Personalwesens betreut werden (Braunschweig Stadtmarketing GmbH, Braunschweig Zukunft GmbH und Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH), würden neben den Arbeitsverhältnissen, für die der TVöD gelte, Praktikantenverhältnisse abgeschlossen, die ebenfalls unter die Ausnahmetatbestände fielen.
Im Bereich der Jugendförderung würden für bestimmte Betreuungstätigkeiten (zum Beispiel FiBS) Vereinbarungen über eine ehrenamtliche Tätigkeit abgeschlossen. Die Vergütung von ehrenamtlich Tätigen falle nicht unter den Geltungsbereich des Gesetzes. Dieses finde bei Werkverträgen und Verträgen mit Honorarkräften sowie Übungsleitern in Abstimmung mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen (KAV) keine Anwendung. Auswirkungen ergäben sich demgegenüber für die in einigen Bereichen der Verwaltung eingesetzten Aushilfskräfte (Veranstaltungshelfer in der Kulturverwaltung und Verkehrszähler), da diese derzeit teilweise eine Vergütung unterhalb des Mindestlohns erhielten.
In Kürze werde ein Rundschreiben des KAV erwartet, in dem der Geltungsbereich des Gesetzes näher dargestellt werde. Die Organisationseinheiten sowie alle Konzerngesellschaften würden dann entsprechend unterrichtet und um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gebeten.
Das Gesetz finde bei Übungsleitern, Honorarkräften und ehrenamtlich Tätigen ebenfalls keine Anwendung. Die Frage von möglichen Leistungseinschränkungen oder notwendiger Erhöhung von Haushaltsansätzen stelle sich in den Bereichen daher gar nicht. Lediglich im Bereich der Aushilfskräfte sei eine Anpassung der bisherigen Stundensätze notwendig. Konkret sei bisher nur aus dem Kulturbereich bekannt, dass der dortige Ansatz für Beschäftigungsentgelte um etwa 5.000 Euro erhöht werden solle.
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