Braunschweig. Im Juni hatte ein Braunschweiger Neonazi in einem bei Instagram veröffentlichten Video in Anspielung an den Mord an Walter Lübcke geäußert: "Gestern Walter, heute Janzen". Gerichtet war dies an den Sprecher des Bündnis gegen Rechts, David Janzen. Wie David Janzen nun in einer Pressemitteilung berichtet, habe die Staatsanwaltschaft das diesbezügliche Verfahren eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig habe ihm mitgeteilt, dass das Verfahren wegen "Bedrohung" gegen den Neonazi wegen des Instagram-Videos eingestellt wurde, so Janzen.
Die Staatsanwaltschaft habe dies damit begründet, dass der Beschuldigte "wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Jugendstrafe rechtskräftig verurteilt worden" sei. "Die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Taten führen kann, fällt neben dieser bereits verhängten Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Einheitsstrafe zu bilden wäre. In einem solchen Falle, sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen. Davon habe ich Gebrauch gemacht (§ 45 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz)", zitiert Janzen aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Rabatt auf Drohungen und Gewalt?
"Es ist schon schwer verständlich, dass die Staatsanwaltschaft hier nur deshalb von einer Verfolgung absieht, weil der Täter ja schon wegen anderer Straftaten verurteilt wurde. Der Neonazi bekommt also Rabatt dafür, dass er ständig mit Drohungen und Gewalt auffällt", kritisiert der Bündnissprecher." Ich habe auch weiterhin nur wenig Vertrauen in die Behörden und kann nur der Auschwitz-Überlebenden Esther Bejarano zustimmen, die einmal geäußert hat: 'Wer gegen die Nazis kämpft, der kann sich auf den Staat überhaupt nicht verlassen'", so Janzen weiter.
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