Braunschweig. Nach der erfolgreichen Entschärfung einer Weltkriegs-Bombe im Braunschweiger BraWoPark am Montag ist auf der Großbaustelle heute wieder Normalität eingekehrt: Die Stadtverwaltung hat die Freigabe zur Fortführung der Tiefbauarbeiten am Freitag erteilt. Aktuell gibt es keine Hinweise auf weitere Verdachtsbereiche.
Die Bauherrin Volksbank BraWo und die Stadt Braunschweig hatten die Tage nach dem Bombenfund intensiv genutzt, um weitere Prüfungen vorzunehmen. Die Vielzahl der auf der größten privatwirtschaftlich betriebenen Baustelle Braunschweigs eingesetzten Unternehmen führte dazu, dass eine Fülle von Unterlagen zu sichten war. Dabei stand ganz klar die Sicherheit der direkt Beteiligten im Vordergrund, nicht die Schnelligkeit. Dieser Selbstverpflichtung zur Gründlichkeit musste sich auch die Interessenlage der Medien unterordnen.
Es wurde im betroffenen Bereich sondiert
Festzuhalten bleibt: Auch der Bereich, in dem die 500-Kilo-Bombe am Montag gefunden wurde, war überprüft worden. Trotz dreimaliger Sondierungen wurde das Kampfmittel dabei leider nicht entdeckt. Allerdings waren die am Bau beteiligten Unternehmen entsprechend sensibilisiert worden. Entsprechend umsichtig handelte der Baggerfahrer. Entgegen einzelner, anders lautender Pressemeldungen berührte er die Bombe nicht mit der Baggerschaufel. Dadurch ging von dem Blindgänger, der mit ausgelöstem Zünder 60 Jahre überbaut im Erdreich gelegen hatte, keine unmittelbare Gefahr aus.
Arbeiten können weitergehen
Um nach menschenmöglichem Ermessen Gefahren im Erdreich auszuschließen, sollen nun ergänzend zu den bislang verwerteten Luftbildern des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Hannover weitere Aufnahmen des privaten Anbieters „Luftbilddatenbank Carls“ analysiert werden. Sollten sich dabei weitere Hinweise ergeben, werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten weitere Sondierungen vorgenommen. Damit setzt die Volksbank BraWo ihre bereits vor Jahren auf der Großbaustelle begonnene Vorgehensweise der größtmöglichen Sicherheit fort: Kampfmittelsondierungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik fanden im BraWoPark 1998, 2003 und 2014 statt. Die Volksbank BraWo hat zu jeder Zeit alle Unterlagen zur Verfügung gestellt und die Prüfungen der Stadt konstruktiv unterstützt. Entgegen einer haltlosen Mediendarstellung hat die Volksbank BraWo keine einzige Kampfmitteluntersuchung aus Kostengründen unterlassen oder verweigert. Die mit der Umsetzung der Baugenehmigung und ihrer Auflagen beauftragten Fachplaner und Unternehmen haben über die ausgeführten Untersuchungen und Sondierungen hinaus keine weiteren Maßnahmen empfohlen oder bei der Bauherrin erbeten.
***aktualisiert***
Mitlerweile hat die Stadt Braunschweig sich zu den Ausführungen geäußert:
"Nach den der Stadt Braunschweig bislang vorgelegten Dokumentationen hat der Bauherr auf dem "BraWo"-Gelände für tiefreichende Gründungsarbeiten sowie bei Errichtung von Gebäuden eine Kampfmittelkontrolle durchführen lassen. Dass der Bauherr bei den Tiefbauarbeiten den Bestimmungen der Baugenehmigung gemäß entweder eine entsprechende Oberflächensondierung oder eine baubegleitende Überwachung durch eine Kampfmittelfirma mit anschließenden Sohlensondierungen hat durchführen lassen, konnte bei der Durchsicht der von ihm bisher bei der Stadtverwaltung eingereichten Unterlagen bislang nicht nachgewiesen werden. Insofern kann die Stadtverwaltung die Aussage des Investors, es sei sogar an der Fundstelle sondiert worden, nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bestätigen. So war auch bei dem Grabenaushub, im Zuge dessen die Fliegerbombe am Montag, 20. Juli, gefunden worden war, keine Fachfirma vor Ort."
Wiederaufnahme unter Bedindungen
"Die Stadt Braunschweig hat die Wiederaufnahme der Tiefbauarbeiten auf dem "BraWo"-Gelände daher an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Weiterer Bodenaushub muss von einer Kampfmittelbeseitigungsfirma überwacht werden, die außerdem Sohlensondierungen vornimmt. Dies muss durch tägliche Vorlage der Tagesberichte der Kampfmittelräumfirma dokumentiert werden. Der Bauherr muss darüber hinaus zeitnah eine zusätzliche Auswertung von detaillierten Luftbildern beauftragen. Werden verdächtige Punkte gefunden, müssen die Punkte in Absprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) überprüft werden. Auch dies muss der Verwaltung dokumentiert werden. Der Bauherr hat versichert, diese Voraussetzungen zu erfüllen. Die Bauarbeiten dürfen deshalb fortgesetzt werden. Nach aktuellem Stand sind nur noch geringe Erdarbeiten erforderlich. Sollte es notwendig sein, müssen bereits fertiggestellte Flächen wieder geöffnet werden. Im Bereich der abgebrochenen Gebäude der in den 1950er und 1960er Jahren erstellten Bebauung ist ein Kampfmittelverdacht nicht anzunehmen, da die Kellergeschosse den kampfmittelverdächtigen Horizont umfassten."
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