Braunschweig/Hannover. Die Landeskirche Braunschweig hat am 19. Oktober Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig im Rechtsstreit mit Gerd-Peter Münden beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen eingelegt. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte am 15. September festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Landeskirche und Gerd-Peter Münden durch die Kündigung vom 22. März 2022 nicht aufgelöst wurde und Münden weiterbeschäftigt werden müsse. Dies teilte die Landeskirche mit.
Wie Oberlandeskirchenrat Prof. Dr. Christoph Goos, Leiter der Rechtsabteilung der Landeskirche, betont, werde im Berufungsverfahren noch einmal ausführlich dargelegt, welche konkreten Schritte Gerd-Peter Münden unternommen hat, um eine kommerzielle Leihmutterschaft in Kolumbien zu beauftragen. Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Auffassung vertreten, es habe sich dabei lediglich um einen „Gedankenprozess“ gehandelt, der keinen Verstoß gegen dienstliche Pflichten darstelle.
Akzeptiert Abfindung
Zugunsten der Landeskirche hat das Arbeitsgericht Braunschweig aber auch festgehalten, dass die konkrete Inanspruchnahme einer kommerziellen Leihmutterschaft gegen das Selbstverständnis der Landeskirche verstoße und deren Untersagung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung an die Tätigkeit eines Domkantors darstelle. „Wir halten daran fest, dass Kinder nicht zum Gegenstand eines Warengeschäfts gemacht werden dürfen,“ so Oberlandeskirchenrat Goos. Deswegen sei die Berufung beim Landesarbeitsgericht konsequent.
Da sich Gerd-Peter Münden bereiterklärt hat, gegen Zahlung eines Vergütungsdifferenzbetrags von einer Vollstreckung der Weiterbeschäftigung abzusehen, ist er bis auf weiteres nicht im kirchlichen Dienst tätig.
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