Braunschweig. Nach der Disko-Bluttat am vergangenen Wochenende, erreichten unsere Redaktion zahlreiche Fragen besorgter Leser, unter anderem „Wer ist für die Ausstellung von Waffenbesitzkarten und Waffenscheinen zuständig?", „Wo ist der Unterschied zwischen kleinen und großen Waffenscheinen" und „Wie ist deren Vergabe in Braunschweig geregelt?" regionalHeute.de hat dazu bei der Stadt Braunschweig nachgefragt.
Derzeit sind nach Auskunft der Stadt 4.049 Waffenbesitzkarten, sechs "große" Waffenscheine und 1.677 kleine Waffenscheine ausgestellt. Für die Ausstellung von Waffenbesitzkarten und Waffenscheinen sei dabei zunächst einmal die Stelle Ordnungsangelegenheiten im Fachbereich Bürgerservice und Öffentliche Sicherheit als untere Waffenbehörde zuständig, berichtet die Stadt.
Waffenrecht ist Bundesrecht, heißt es weiterhin. Es gebe keine braunschweigspezifischen Regelungen. Einschlägig sei dabei das Deutsche Waffengesetz. Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz, nicht aber zum Führen erlaubnispflichtiger Schusswaffen. "Waffenbesitzkarten werden in erster Linie für Sportschützen und Jäger ausgestellt. Sportschützen dürfen ihre Waffen am Schießstand nutzen, der Jäger im Wald, und sie dürfen sie zum Nutzungsort in geeigneten Behältnissen transportieren. Sie dürfen sie aber nicht 'führen'.", erklärt Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig.
Der Unterschied zwischen den Scheinen
Denn im Sinne des Waffengesetzes „führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.“ Für das Führen erlaubnispflichtiger Schusswaffen würde zusätzlich ein großer Waffenschein benötigt, der selten erteilt werde, etwa an Bewachungsunternehmer. Der kleine Waffenschein berechtige zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Weitere Informationen zu Ausstellungsvoraussetzungen und Rechtsgrundlagen gibt es hier nachzulesen.
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