Nach Schlangenjagd: Natter wartet auf seinen Besitzer


| Foto: Museum



Braunschweig. Am Montag, 28. Juli 2014, um 21.30 Uhr erhielt der Verwaltungsleiter des Naturhistorischen Museums, Gerhard Göhring, einen ungewöhnlichen Anruf: die Polizei Braunschweig vermeldete den Fund einer Schlange auf dem Parkplätzen am Museum (BraunschweigHeute.de berichtete).

Um welche Art von Schlange es sich handelte – giftig oder ungefährlich – war zu diesem Zeitpunkt unbekannt. Gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Ralf Kosma, dem Leiter der Paläontologischen Abteilung des Museums, ging Göhring gegen 22 Uhr auf Schlangenjagd am Museum. Ralf Kosma konnte das Tier als ungefährliche Dreiecksnatter (Lampropeltis triangulum hondurensis) identifizieren. Die beiden Mitarbeiter des Naturhistorischen Museums konnten die Schlange, die sich unter Autos versteckt hielt, einfangen und übergangsweise in einem Terrarium des Museums unterbringen. Es handelt sich um ein ausgewachsenes Tier mit zirka 1,40 m Länge. Dreiecksnattern kommen in freier Natur im mittleren Hügelland von Honduras, Nicaragua und Nordost Costa Rica vor. Als Beute dienen ihnen neben Nagern, Vögeln, Fröschen auch Echsen, Schlangen, die erdrosselt werden.

„Wir sind uns nicht sicher, ob die Schlange bewusst vor unserem Museum ausgesetzt wurde – ein Schicksal, das leider jedes Jahr zu Beginn der Urlaubssaison unzählige Haustiere trifft -, oder ob sie ihrem Besitzer entwischt und eigenständig auf nächtliche Erkundungstour durch Braunschweig gegangen ist“, erklärt Göhring. „Das Tier hatte definitiv Glück, dass bei uns zur Zeit hochsommerliche Temperaturen herrschen. Im Winter hätte sie als wechselwarmes Reptil ihren Freiluft-Aufenthalt nicht lange überlebt. Sollte ein/e Braunschweiger Bürger/in ihr Haustier vermissen, bitten wir um Kontaktaufnahme, damit das Tier bei uns abgeholt werden kann.“

Das Naturhistorische Museum möchte anlässlich dieses ungewöhnlichen Falles und der bevorstehenden Sommerferien ausdrücklich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger dazu aufrufen, verantwortlich mit ihren Haustieren umzugehen. Zur Erinnerung: Das Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren kann, je nach Schwere des Falles, nach §18 des Tierschutzgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro oder auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.


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